KFZ aus Betriebsvermögen entnehmen

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KFZ aus Betriebsvermögen entnehmen, Ich, selbständig, keine Angestellten, KFZ aus Betriebsvermögen entnehmen
Hallo,
ich habe seit 7 Jahren ein KFZ in meinem Betriebsvermögen das zu 100% abgeschrieben ist. Es wurde mit der 1% Regel versteuert. Meine betrieblich veranlassten Fahrten sind über die Jahre immer mehr zurückgegangen, so dass der Wagen mehr belastet als durch die 1% Regel abgeschrieben werden kann.
Ich möchte deshalb den Wagen aus dem Betriebsvermögen lösen und an mich selbst veräußern, also in mein Privatvermögen überschreiben.
Nach DAT wird ein Restwert von 3600 EUR (incl. MWSt) ermittelt.
Wie muss ich das jetzt anstellen? Kaufvertrag an mich selbst ausstellen? Wo wird der Verkauf in der Steuererklärung dokumentiert? Ist es ratsam das ganze am Jahresende zu erledigen?
Zukünftig möchte ich dann gern meine beruflich veranlassten Fahrten steuerlich absetzen. In der Einkommenssteuererklärung würde das jedoch keinen Sinn machen, da mein Gewinn immer unter 17500 Euro liegt und ich deshalb keine Einkommenssteuer bezahle.
Wo kann ich die 30 Cent pro betrieblich veranlasster Fahrten zukünftig verbuchen?

Danke für die Hilfe im Voraus.
Du machst eine Entnahme von Betriebsvermögen (Eigenbeleg, da du nichts an dich selber verkaufen kannst). Damit hast du zwei Vorgänge zu buchen:
a) per Privatentnahme an Umsatz aus Entnahme von Anlagevermögen (je nach Status mit oder ohne USt)
b) per Abgang AV bei Gewinn (ja hier Sollbuchung) an AV Pkw (dürfte der Restbuchwert sein, also in der Regel 1 Euro).
Damit hast du den über DAT ermittelten Wert in deiner EÜR als Ertrag zu versteuern.

Als nächstes wären im nächsten Jahr die betrieblichen Fahrten. Hier kannst du unter Reisekosten Unternehmer in deiner EÜR die Fahrten mit 0,30 € pro Kilometer ansetzen. Die Fahrten müssen aber nachgewiesen werden - also in der Regel Fahrtenbuch.

In deiner Einkommensteuererklärung haben beide Vorgänge nichts zu suchen - sie sind in der Einnahmenüberschussrechnung auszuweisen.
Wenn du sowieso keine Steuern zahlst (was ich bezweifle, bei 17.500 € Einkommen sind Einkommensteuern fällig), wären diese Buchungen der betrieblichen Fahrten auch einkommensteuerlich nicht beachtlich. Ich nehme eher an, du vermengst hier Umsatzsteuer und Einkommensteuer.
Ich vermute es ist ein Kleingewerbe mit max 17500€ Umsatz im Jahr.

Als Nachweis für die beruflichdn KM muss nicht zwingend ein Fahrtenbuch geführt werden. Es gehen zB auch Kalendernitizeb, Hotelrechnungen etc. die nachweisen das eine berufliche Veranlassung gegeben ist.
Außerdem wird JEDER Km dann abgerechnet und nicht nur die einfache Fahrt wie bei der Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung.

Beispiel (Fahrt zu Ort X 600Km einfache Strecke):
600Km Hinfahrt * 0,30 = 180€
600Km Rückfahrt * 0,30 = 180€
Abziehbare Aufwendungen (Fahrtkosten Unternehmer): 360€

Natürlich dürfen dann alle anderen KFZ-Kosten nicht mehr als Ausgaben abgezogen werden. Die Vorsteuer in allen Rechnungen und Belegen (Tanken, Parjen, etc.) darf aber voll geltend gemacht werden.
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