Hallo,
ich habe 2012 einen gekauften PC als Anlagegut angelegt. Abschreibung ganz normal über drei Jahre. Das war in 2015 erledigt, Restbuchwert = 1€. In 2016 habe ich dann entschieden, das Gerät nicht zu entsorgen, sondern aufzurüsten. Die dafür verwendeten - relativ hochpreisigen - Komponenten habe ich entsprechend als Zugang zum Wirtschaftsgut angelegt. Dadurch verlängert sich natürlich die Nutzungsdauer des Gerätes noch einmal um geschätzte 2 Jahre. Wie gehe ich nun weiter damit um? Ich kann in meiner Buchhaltungssoftware die Nutzungsdauer nicht einfach auf 5 Jahre erhöhen. Damit würde der ganze Abschreibungsverlauf nicht mehr stimmen. Muss ich den Abschreibungsverlauf manuell anpassen?
Beste Grüße
Chris
ich habe 2012 einen gekauften PC als Anlagegut angelegt. Abschreibung ganz normal über drei Jahre. Das war in 2015 erledigt, Restbuchwert = 1€. In 2016 habe ich dann entschieden, das Gerät nicht zu entsorgen, sondern aufzurüsten. Die dafür verwendeten - relativ hochpreisigen - Komponenten habe ich entsprechend als Zugang zum Wirtschaftsgut angelegt. Dadurch verlängert sich natürlich die Nutzungsdauer des Gerätes noch einmal um geschätzte 2 Jahre. Wie gehe ich nun weiter damit um? Ich kann in meiner Buchhaltungssoftware die Nutzungsdauer nicht einfach auf 5 Jahre erhöhen. Damit würde der ganze Abschreibungsverlauf nicht mehr stimmen. Muss ich den Abschreibungsverlauf manuell anpassen?
Beste Grüße
Chris