nichts ist verwirrender als Gesetzestexte - drum mal kurz ein kleines Beispiel um zu überprüfen ob ich alle neuen und alten Regelungen verstanden habe:
Beispiel: Fotograf (ich) - Kauf eines neuen Kamerasystems inklusive Objektive, Blitz etc .... - Abnutzungsdauer nach AfA 7 Jahre, Kaufdatum 01.01.2009 - Preis 7000€ inkl. USt. (ohne Vorsteuerabzug)
Alte Regelung:
Lineare Abschreibung über 7 Jahre - 1000€ pro Jahr.
Neue Regelung:
Degressive Abschreibung über 7 Jahre : maximal 2 1/2 fache der linearen Abscheibung (linear 14,29 %) jedoch nicht mehr als 25% - ergo 25%.
Im ersten Jahr eine Abschreibung in Höhe von 1750€
Im zweiten Jahr eine Abschreibung in Höhe von 1312,50
....
Wenn ich nun gerade im ersten Jahr der Anschaffung einen besonders hohen Betrag abschreiben möchte und damit §7g (5) in Anspruch nehmen möchte (unter der Vorraussetzung, dass (6) zutrifft - also die Größenmerkmale nicht überschritten werden) - kann ich im Jahr der Anschaffung und in den 4 folgenden Jahren Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu insgesamt 20 % in Anspruch nehmen. Da mir im Anschaffungsjahr einer hoher Ausweis von Abschreibungen wichtig ist nehme ich die kompletten 20% im ersten Jahr wahr - so folgt aus meinem Beispiel:
Abschreibung in Jahr 1:
degressive Abschreibung in Höhe von 25% also 1750€
+
Sonderabschreibung nach §7g (5) EStG in Höhe von 1400€
=
Gesamtabschreibung im ersten Jahr der Anschaffung 45%, also 3150€ (RBW= 3850€)
Ist das so richtig ? Oder habe ich irgendwelche Klauseln bzw. Einschränkungen (gerade in Anwendung von §7g) übersehen ?
Freue mich auf rege Diskussion