als ehrenamtlicher Kassier eines Segelflugvereins bin ich immer wieder am Rätselraten, wenn es um AfA neu angeschaffter WG geht.
Aktueller Fall: Für ein Segelflugzeug, das aufgebaut in der Halle untergebracht ist, wurden für 770 € brutto neue Staubschutzbezüge gekauft als Ersatz für die alten verschlissenen Bezüge. Die Bezüge passen nur für diesen Flugzeugtyp - sind praktisch "maßgeschneidert". Muss ich sie abschreiben und wenn ja, wie?
Wenn ich schon dabei bin: für das gleiche Flugzeug musste aufgrund neuer Vorschriften der Obrigkeit das alte intakte Funkgerät durch ein neues mit engerem Frequenzraster ersetzt werden - Wert ca. 1.200 € brutto. Da das Funkgerät fest eingebaut ist, habe ich es als Ersatzteil behandelt, also nicht abgeschrieben. Ist das korrekt?
Besten Dank schon mal für hilfreiche Antworten!
Schöne Grüße vom Bodensee
Peter