Hallo zusammen,
als ehrenamtlicher Kassier eines Segelflugvereins bin ich immer wieder am Rätselraten, wenn es um AfA neu angeschaffter WG geht.
Aktueller Fall: Für ein Segelflugzeug, das aufgebaut in der Halle untergebracht ist, wurden für 770 € brutto neue Staubschutzbezüge gekauft als Ersatz für die alten verschlissenen Bezüge. Die Bezüge passen nur für diesen Flugzeugtyp - sind praktisch "maßgeschneidert". Muss ich sie abschreiben und wenn ja, wie?
Wenn ich schon dabei bin: für das gleiche Flugzeug musste aufgrund neuer Vorschriften der Obrigkeit das alte intakte Funkgerät durch ein neues mit engerem Frequenzraster ersetzt werden - Wert ca. 1.200 € brutto. Da das Funkgerät fest eingebaut ist, habe ich es als Ersatzteil behandelt, also nicht abgeschrieben. Ist das korrekt?
Besten Dank schon mal für hilfreiche Antworten!
Schöne Grüße vom Bodensee
Peter
als ehrenamtlicher Kassier eines Segelflugvereins bin ich immer wieder am Rätselraten, wenn es um AfA neu angeschaffter WG geht.
Aktueller Fall: Für ein Segelflugzeug, das aufgebaut in der Halle untergebracht ist, wurden für 770 € brutto neue Staubschutzbezüge gekauft als Ersatz für die alten verschlissenen Bezüge. Die Bezüge passen nur für diesen Flugzeugtyp - sind praktisch "maßgeschneidert". Muss ich sie abschreiben und wenn ja, wie?
Wenn ich schon dabei bin: für das gleiche Flugzeug musste aufgrund neuer Vorschriften der Obrigkeit das alte intakte Funkgerät durch ein neues mit engerem Frequenzraster ersetzt werden - Wert ca. 1.200 € brutto. Da das Funkgerät fest eingebaut ist, habe ich es als Ersatzteil behandelt, also nicht abgeschrieben. Ist das korrekt?
Besten Dank schon mal für hilfreiche Antworten!
Schöne Grüße vom Bodensee
Peter