Touch Pen nachträglich für Notebook angeschafft - Wie abschreiben?

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Touch Pen nachträglich für Notebook angeschafft - Wie abschreiben?
Ich bin Kleinunternehmer und habe im letzten Jahr ein Convertible Notebook angeschafft. Die Kosten dafür lagen unter 800,- € und es ist selbständig nutzbar, also habe ich es als GWG gebucht und sofort vollständig abgeschrieben.

In diesem Jahr habe ich nachträglich dafür einen Touch Pen für 64,59 € gekauft. Er ist nicht selbständig nutzbar. Also kein GWG. Für das Notebook läuft keine Abschreibung. Muss ich jetzt wirklich für den Touch Pen mit dem geringen Wert eine 3-jährige Abschreibung (Peripheriegeräte) anlegen und jeden Monat 1,79 € abschreiben?  :denk:
Hallo beginnerstart :wink1:

der Touch Pen muss nicht abgeschrieben werden. Dieser kann als sofort abziehbare Betriebsausgabe  (Bürobedarf) gebucht werden.

VG,

Ella
Vielen Dank, BibuElla!  :wink1:

Das wollte ich hören.  ;)

Kannst du mir vielleicht noch kurz erklären warum das so ist?

Bürobedarf muss nicht zwingend ein GWG sein, oder? Gibt es für die Buchung als Bürobedarf auch eine Höchstgrenze?
Zitat
beginnerstart schreibt:
Vielen Dank, BibuElla!    

Das wollte ich hören.    

Kannst du mir vielleicht noch kurz erklären warum das so ist?

Bürobedarf muss nicht zwingend ein GWG sein, oder? Gibt es für die Buchung als Bürobedarf auch eine Höchstgrenze?

ich hatte mal ne ähnliche Frage in meinem Raspberry Pi Thead, da hieß es bis 150€  gemäß Vereinfachungsregeln aber das soll bitte nochmal wer erklären der Plan hat
Hallo beginnerstart :)

bei dem Touch Pen handelt es sich nicht um einen GWG, da die Anschaffungskosten < 250 Euro betragen.

Die Höchstgrenze für die Buchung als Bürobedarf beträgt 250 Euro (Netto-AK).


VG,
Ella
Zitat
StefanBD schreibt:
ich hatte mal ne ähnliche Frage in meinem Raspberry Pi Thead, da hieß es bis 150€  gemäß Vereinfachungsregeln aber das soll bitte nochmal wer erklären der Plan hat

Da hat man sich wohl auf die alte Regelung für GWG bezogen. Bis Ende 2017 konnte alles bis 150 EUR in den Aufwand gebucht werden. Ab 2018 wurde diese Grenze auf 250 EUR erhöht. Siehe hier: https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/GWG-2013-Aktuelle-Grenzen-und-Praxistipps-1.html?sphrase_id=46398012

LG, Biene
LG, Biene
Zitat
Biene schreibt:
Zitat
StefanBD schreibt:
ich hatte mal ne ähnliche Frage in meinem Raspberry Pi Thead, da hieß es bis 150€  gemäß Vereinfachungsregeln aber das soll bitte nochmal wer erklären der Plan hat
Da hat man sich wohl auf die alte Regelung für GWG bezogen. Bis Ende 2017 konnte alles bis 150 EUR in den Aufwand gebucht werden. Ab 2018 wurde diese Grenze auf 250 EUR erhöht. Siehe hier:  https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/GWG-2013-Aktuelle-Grenzen-und-Praxistipps-1.html?sphrase_id=46398012

LG, Biene

Ging bei mir mehr um Displays und Co.

Ich denke das ist auch für den Theadersteller wichtig: also im Grunde kann ich egal was es ist alles bis 250€ netto als Betriebsausgabe sofort abschreiben, seis der Drucker oder ein Kamera Objektiv oder Festplatte sind ja nicht selbständig Nutzbar?

danke
LG
Stefan
Zitat
StefanBD schreibt:

Ich denke das ist auch für den Theadersteller wichtig: also im Grunde kann ich egal was es ist alles bis 250€ netto als Betriebsausgabe sofort abschreiben, seis der Drucker oder ein Kamera Objektiv oder Festplatte sind ja nicht selbständig Nutzbar?

danke
LG
Stefan

Genau das würde mich mich interessieren. Demnächst steht nämlich eventuell die Anschaffung eines neuen Monitors an, der in diesem Preisbereich angesiedelt sein könnte und der ja auch kein GWG ist, weil er nicht selbständig nutzbar ist.

Wäre toll wenn jemand die Frage nochmal verbindlich beantworten könnte.
Zitat
Biene schreibt:
Zitat
StefanBD schreibt:
ich hatte mal ne ähnliche Frage in meinem Raspberry Pi Thead, da hieß es bis 150€  gemäß Vereinfachungsregeln aber das soll bitte nochmal wer erklären der Plan hat
Da hat man sich wohl auf die alte Regelung für GWG bezogen. Bis Ende 2017 konnte alles bis 150 EUR in den Aufwand gebucht werden. Ab 2018 wurde diese Grenze auf 250 EUR erhöht. Siehe hier:  https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/GWG-2013-Aktuelle-Grenzen-und-Praxistipps-1.html?sphrase_id=46398012

LG, Biene

Hallo Biene! In dem von dir verlinkten Text geht es nur um GWGs und meine TocuhPen ist ja keins, weil nicht selbständig nutzbar. Oder habe ich was übersehen?
Hallo,

meine Antwort bezog sich auf das Zitat von StefanBD und nicht direkt auf Dein TouchPen-Problem.

Zum TouchPen: Mach es doch einfach wie Dir anfangs BibuElla empfohlen hat. Einfach in den Aufwand buchen.

LG, Biene
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