Touch Pen nachträglich für Notebook angeschafft - Wie abschreiben?

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
Touch Pen nachträglich für Notebook angeschafft - Wie abschreiben?
Zitat
Biene schreibt:
Hallo,

meine Antwort bezog sich auf das Zitat von StefanBD und nicht direkt auf Dein TouchPen-Problem.

Zum TouchPen: Mach es doch einfach wie Dir anfangs BibuElla empfohlen hat. Einfach in den Aufwand buchen.

LG, Biene

Hi Biene,

aber sagst du damit nicht aus dass beginnerstart ohne Probleme den Monitor in den Aufwand direkt Buchen kann?
Hallo StefanBD,

ja und nein. Die Theorie ist hier vielleicht eine andere. Ich würde so ein Kleinkram immer in den Aufwand buchen, auch wenn nicht selbständig nutzbar. Jedenfalls glaube ich nicht, dass ein Prüfer das beanstanden wird.

Die Theorie dazu kenne ich leider auch nicht genau. Ich vermute es gibt irgendwo eine Richtlinie, die zulässt dass der nicht selbständig nutzbare Kleinkram auch als Aufwand behandelt werden kann. Sonst wird ja eine Anlagenbuchhaltung nur unnötig aufgebläht. Ist nur meine Meinung dazu. Evtl. findet sich noch ein Experte, der sich damit auseinandergesetzt hat und auch die Prüf-Praxis kennt und uns alle hier genauestens aufklären kann.

So damit kopple ich mich jetzt aus diesem Thema aber aus. Das ist mir zu theoretisch ...  ;)

LG, Biene  :wink1:
Zitat
Biene schreibt:
Hallo StefanBD,

ja und nein. Die Theorie ist hier vielleicht eine andere. Ich würde so ein Kleinkram immer in den Aufwand buchen, auch wenn nicht selbständig nutzbar. Jedenfalls glaube ich nicht, dass ein Prüfer das beanstanden wird.

Die Theorie dazu kenne ich leider auch nicht genau. Ich vermute es gibt irgendwo eine Richtlinie, die zulässt dass der nicht selbständig nutzbare Kleinkram auch als Aufwand behandelt werden kann. Sonst wird ja eine Anlagenbuchhaltung nur unnötig aufgebläht. Ist nur meine Meinung dazu. Evtl. findet sich noch ein Experte, der sich damit auseinandergesetzt hat und auch die Prüf-Praxis kennt und uns alle hier genauestens aufklären kann.

So damit kopple ich mich jetzt aus diesem Thema aber aus. Das ist mir zu theoretisch ...    

LG, Biene  

Zumal du keine klare Rechtsberatung hier geben darfst, bin jetzt ehrlich gesagt auch geneigt 50€ für son Online Buchhalter auszugeben und den mit meinen x Fragen zu bombadieren.

Mit der Theorie hast du leider Recht, man hat das Steuersystem unötig kompliziert gestaltet und ich könnte mir vorstellen dass wenn du deine Steuerlast nicht gerade um 80% drückst man fast alles abwinken wird wenn der Prüfer nicht gerade von seiner Frau verlassen wurde bevor er zu dir kommt.

Zumal man in Bayern das eher weniger genau nimmt als in Berlin. (Pech für mich),

Es sind halt auch diese Fragen die immer vor Weihnachten kommen da wir noch Geld ausgeben müssen :)
Hier mal mein Versuch:

Das nicht selbständig nutzbare WG wird zum dazugehörigem WG aktiviert. Die Folgen wären je nach Fall:

-  mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert noch unter 800 EUR und beides wurde im selben Jahr angeschafft: Beides wird zusammen als GWG sofort abgeschrieben.
- mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert über 800 EUR und beides wurde im selben Jahr angeschafft: Pech gehabt - Beides kann dann nicht als GWG sofort abgeschrieben werden und muss über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden!
-  mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert über 800 EUR und das Haupt-WG wurde in einem älteren Jahr angeschafft und ist bereits abgeschrieben: Das wieder werterhöhte WG wird als GWG sofort abgeschrieben, da der neue Wert unter 800 EUR.

Beim Fall 3 bin ich mir aber unsicher ...

Gruß, Buchi
Zitat
Buchi schreibt:
Hier mal mein Versuch:

Das nicht selbständig nutzbare WG wird zum dazugehörigem WG aktiviert. Die Folgen wären je nach Fall:

-  mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert noch unter 800 EUR und beides wurde im selben Jahr angeschafft: Beides wird zusammen als GWG sofort abgeschrieben.
- mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert über 800 EUR und beides wurde im selben Jahr angeschafft: Pech gehabt - Beides kann dann nicht als GWG sofort abgeschrieben werden und muss über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden!
-  mit dem Zubehörteil erhält das WG insgesamt einen Wert über 800 EUR und das Haupt-WG wurde in einem älteren Jahr angeschafft und ist bereits abgeschrieben: Das wieder werterhöhte WG wird als GWG sofort abgeschrieben, da der neue Wert unter 800 EUR.

Beim Fall 3 bin ich mir aber unsicher ...

Gruß, Buchi

Müsste hier nicht der Fall Monitor = Zubehör gelten? dazu hatte ich ältere Infos von 2008 gefunden wo auch hier galt "Pech gehabt" muss über 3 Jahre da nicht als Set gekauft wurden.
Leute, erst einmal vielen Dank für eure Beiträge!  :)

Was mich nur irritiert ist dass sich hier offensichtlich niemand sicher ist. Ich selber bin absolut kein Experte auf dem Gebiet und versuche mich jedes Jahr durch meine EÜR und Einkommensstuererklärung zu kämpfen. Aber die Buchungen solcher Einkäufe muss es doch täglich massenhaft geben.
Gibt es da nicht irgendeine Richtlinie? Wieso ist die nirgendwo veröffentlicht? Mir kommt das alles wie eine große Geheimniskrämerei der Steuerberater vor.
Gibt es einen gheimen Zirkel in dem sowas besprochen wird?  ;)

Solche Sachen muss doch eigentlich jeder Bilanzbuchhalter jeden Tag irgendwo buchen. Auf etlichen Seiten finde ich die Erklärung was ein GWG ist, aber nicht wie es zu buchen ist, wenn es eben keins ist. Sorry, aber ich bin echt verwirrt...  :denk:
Zitat
beginnerstart schreibt:
Leute, erst einmal vielen Dank für eure Beiträge!    

Was mich nur irritiert ist dass sich hier offensichtlich niemand sicher ist. Ich selber bin absolut kein Experte auf dem Gebiet und versuche mich jedes Jahr durch meine EÜR und Einkommensstuererklärung zu kämpfen. Aber die Buchungen solcher Einkäufe muss es doch täglich massenhaft geben.
Gibt es da nicht irgendeine Richtlinie? Wieso ist die nirgendwo veröffentlicht? Mir kommt das alles wie eine große Geheimniskrämerei der Steuerberater vor.
Gibt es einen gheimen Zirkel in dem sowas besprochen wird?    

Solche Sachen muss doch eigentlich jeder Bilanzbuchhalter jeden Tag irgendwo buchen. Auf etlichen Seiten finde ich die Erklärung was ein GWG ist, aber nicht wie es zu buchen ist, wenn es eben keins ist. Sorry, aber ich bin echt verwirrt...  

Die Leute treiben sich aber auch selten im Netz rum, ich hab mit "sowas" zutun  und mit Technik/Internet brauchste da garnicht erst kommen.

2. wirst du da auch etwas mehr im Thema "darf ich überhaupt  rechtsauskünfte geben".

Ich hab gestern auch schon wieder komplett andere Aussagen gehört die allem wiedersprechen was ich bisher gelesen habe. Thema PC in Einzelteilen kaufen und damit direkt abschreiben zu dürfen was jemand wohl erfolgreich seit Jahren macht.

Wie wirr das ganze ist sieht man doch an Fällen  wo eine Operndarstellerrin ihr Bühnenautfit nicht anerkannt wurde und nachdem sie dem Beamten damit eine Szene gemacht hat doch anerkannt wurde.

Ich glaub ich schreib mir mal alles zusammen was ich an Fragen habe und frag son online Buchhalter für 50€.
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Im Kampf um die besten Talente können Arbeitgeber bei Jobsuchenden mit maßgeschneiderten Angeboten passend zur Karrierephase kräftig punkten. Das ist Ergebnis der Studie „Attracting Talent 2024“ der digitalen......

Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Wenn ein Unternehmen einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung überlässt, ist dieser geldwerte Vorteil nach Paragraf 3 Nr. 37 des......

Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Wenn ein Unternehmen in einer Rechnung eine höhere Umsatzsteuer ausweist, als es eigentlich schuldet, muss es diese Summe auch an die Finanzverwaltung zahlen – so der Grundsatz von Paragraf 14c des Umsatzsteuergesetzes......


Aktuelle Stellenangebote


Senior Accountant (m/w/d) Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie ......

Stellvertretender Leiter Rechnungswesen (m/w/d) Hallo! Wir sind Emons und weltweit auf allen Verkehrs­wegen unterwegs, um immer schnell, sicher, pünkt­lich und profes­sionell vorauszufahren. Für unsere über 3.000 Mitarbeitenden sind wir stets in Be......

Leitung des Rechnungswesen (m/w/d) Lebensunterstützende Medizintechnik, familiäre Werte und gegenseitige Wertschätzung sind uns seit jeher wichtig. Diese Tradition gibt uns die Sicherheit, am Markt zu überzeugen und die Zukunft von nov......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Die Getränke Meyer GmbH, ein mittelständisches Familienunternehmen im Bereich des Getränkefachgroßhandels, hat ihren Sitz in der Ortschaft Lembruch, direkt am Dümmer-See. Bereits seit 1907 versorgt unser......

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwech......

Accountant Debitoren (w/m/d) GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datenget......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Expert / Senior Controller (m/w/d)
mey zählt zu den führenden Marken im Bereich Dessous, Tag- und Nacht­wäsche für Damen und Herren in Europa. Wir designen, produ­zieren und ver­markten unsere Produkte mit Kreati­vi­tät, Leiden­schaft und Sinn fürs Detail. Als inhaber­ge­führtes Familien­unter­nehmen legen wir seit 1928 großen Wer... Mehr Infos >>

Energieeinkäufer (m/w/d)
Als Weltmarkt-Spezialist für Banknotenpapiere und Sicherheits-Features herrschen in unserem Anlagenpark höchste Technologie- sowie Sicherheitsstandards. Unsere Aufgaben in den verschiedenen Bereichen sind vielfältig, komplex, wertvoll und sinnvoll: Wir entwickeln mit Banknoten das Fundament einer... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als ein markt­füh­render An­bieter von indi­vi­duellen Lösungen zur indus­triellen Prozess­wasser­auf­be­rei­tung und Ab­wasser­reinigung suchen wir einen Steuerexperten / Bilanz­buch­halter (m/w/d) am Standort Stuttgart. Ihre Aufgaben sind: Hauptansprechpartner (m/w/d) für alle s... Mehr Infos >>

(Senior) Group Accountant / Konzernbuchhalter (m/w/d)
Kleine Dinge können Großes bewirken – mit unseren miniaturi­sierten Medizin­produkten für die Schlag­anfall­behand­lung helfen wir dabei, die Lebens­qualität tausender Menschen zu erhalten und zu verbessern. Werden Sie Teil unserer Mission und damit Teil von etwas Großem. Unsere Arbeit sorgt dafü... Mehr Infos >>

Senior Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten Teams mit vielfältigen Persönlichkeiten, welches weitere echte... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Wir sind einer der führenden Payment Provider Deutschlands und einziger Full-Service-Anbieter in deutscher Banken­hand. Als Spezialist für bargeldloses Bezahlen der Genossen­schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisen­banken entwickeln wir innovative Lösungen für den On- und Offline-Handel. ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Kasse (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung/Controlling ab sofort in Vollzeit (m/w/d)
„Wir schaffen einzigartige Genussmomente für Freunde und Familie“ Die Leidenschaft für außergewöhnliche und hochwertige Lebensmittel treibt uns an. Wolfram Berge Delikatessen gehört zu den führenden deutschen Delikatessen-Spezialisten. Mit unserem ausgewählten Sortiment, bestehend aus nationalen ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Haufe_Akademie_290px.jpg    
Digitalisierung im Rechnungswesen: Das Live-Online-Training
Insbesondere im Hinblick auf das Ziel vieler Unternehmen den Jahresabschluss auf Knopfdruck zu implementieren, ist eine Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen unumgänglich. Erfahren Sie in diesem Online-Training, wie die Digitalisierung das Rechnungswesen nachhaltig beeinflusst und wie Sie sich und Ihr Rechnungswesen zukunftsfähig ausrichten. Erarbeiten Sie eine IST-Analyse Ihres Digitalisierungsgrads und definieren Sie ein klares SOLL-Ziel für Ihr Rechnungswesen. Mit diesem Online-Training gehen Sie auf die Überholspur bei der Digitalisierung des Rechnungswesens.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung