ich habe nichts passendes mit der SuFu gefunden, daher mein Post
Background :
- Nebengewerbe seit 11.2015
- Ist-Versteuerung
- EÜR
- Umsatzsteuerpflichtig
Ich nutze ab sofort (also seit Biz-Start 1.11.) einen vorhandenen Laptop
nur noch geschäftlich.
Der Laptop wurde vor ein paar Monaten von mir gekauft. Brutto 1.251 EUR
Ich würde dieses Gerät nun ins Anlagevermögen des Gewerbes aufnehmen.
Lt. AfA-Tabelle : 36 Monate
Da etliche Monate seit Kauf bereits verstrichen sind, ziehe ich diese bereits als "Laufzeit" ab,
nehme den Laptop also nur zu seinem "fiktiven" Buch-/Restwert in 11.2015 auf.
Frage : Ist dieser Vorgang korrekt ? Und kann der Laptop überhaupt dem Gewerbe "übergeben" werden,
was muss ich hier noch beachten ?
Frage 2 :
Setze ich als Anschaffungspreis (damals privat bezahlt, kein Gewerbe) den Brutto- oder Nettopreis an ?
Brutto -> monatl. AfA = 34,75 EUR (1.251/36)
Netto -> monatl. AfA = 29,20 EUR (1.051/36)
Besten Dank im Voraus, und schöne Feiertage !
Grüße,
Tobias