Moin,
ich mache gerade meine Steuererklärung und EÜR 2016. Ich habe letztes Jahr einen gebrauchten PKW gekauft. Die Erstzulassung war in 2012. Meine Frage: Wie lange kann ich nun den PKW abschreiben?
Kann ich den Wagen 6 Jahre ab Kaufdatum abschreiben? Ich habe mal gelesen/gehört, dass man PKWs generell 6 Jahre ab Zeitpunkt der Erstzulassung abschreiben kann. Demnach könnte ich den Wagen nur noch 2 Jahre lang abschreiben.
Was ist nun richtig?
LG
ich mache gerade meine Steuererklärung und EÜR 2016. Ich habe letztes Jahr einen gebrauchten PKW gekauft. Die Erstzulassung war in 2012. Meine Frage: Wie lange kann ich nun den PKW abschreiben?
Kann ich den Wagen 6 Jahre ab Kaufdatum abschreiben? Ich habe mal gelesen/gehört, dass man PKWs generell 6 Jahre ab Zeitpunkt der Erstzulassung abschreiben kann. Demnach könnte ich den Wagen nur noch 2 Jahre lang abschreiben.
Was ist nun richtig?
LG