Freie Mitarbeit vs. Scheinselbständigkeit
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Hallo zusammen, unser Unternehmen plant einen Buchhalter als freien Mitarbeiter für 20 Stunden pro Wochen zu beschäftigen. D.h. wir haben nicht vor den Buchhalter als Angestellten zu führen.
Worauf müssen wir achten, um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden, so dass wir nicht am Ende zur Zahlung von SV-Beiträgen, etc. verpflichtet werden?
Danke für Eure Hilfe. Andy :wink:
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Hi Andrew,
meines Wissens nach, sind Scheinselbstständige Unternehmer, die eigentlich als Arbeitnehmer integriert sind. (Firmen-E-Mail, eigenes Büro in der Firma plus Telefonnummer etc.) D.h. sie sind im Arbeitsprozess unverzichtbar, haben geregelte Arbeits- und Pausenzeiten etc. Auffällig wird dies auch, wenn er hauptsächlich für den einen Arbeitgeber handelt - bei 20h könnte jedoch durchaus eine 2. freiberufliche Stelle in Frage kommen. Oder wenn derjenige Arbeiten erledigt, die auch von AN ausgeführt werden können... Abheben kann er sich als Freiberufler, da er ja sozusagen ständig auf Auftraggebersuche ist und somit ein festes (eigenes) Büro hat und für sich Werbung betreibt (z.B. eigene Website).
Das ist jedenfalls mein Kenntnisstand... Vielleicht möchte noch jemand ergänzen o. verbessern?
LG, Neele
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Ich bin jetzt kein Experte aber ich glaube nicht, dass bei einem freien Mitarbeiter für 20 Stunden die Gefahr der Scheinselbstständigkeit besteht.
Erstens sind 20 Stunden durchaus üblich, um einer zweiten Tätigkeit nachzugehen und Zweitens hat doch ein Mitarbeiter für 20 Stunden nicht immer einen fixen Schreibtisch plus Telefonnummer und so weiter.
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ElyBely
Aktives Mitglied
Beiträge: 43
Punkte: 43
Registrierung: 19.01.2010
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Hallo zusammen,
Scheinselbsständigkeit ist ein sehr schwieriges Pflaster! Und da spreche ich aus Erfahrung, Prüfung schon hinter sich. Wenn ihr auf der ganz sicheren Seite seien wollt, dann lasst den MA clearen (Dt. Rentenversicherungsbund - Berlin), auf der Homepage findest du auch die Anträge. Dann erst seit ihr save.
Viel Erfolg!
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