Hallo,
seit einiger Zeit bestehen Kreditoren darauf das sie vor Rechnungskorrektur ( bspw. Anschriftenänderung) den Originalbeleg zurück erhalten.
Gab es da vor kurzem eine Änderung? Da bisher ein solches begehren ausblieb.
Ich danke für eine kurzfristige Hilfestellung.
MfG
T. Brast
seit einiger Zeit bestehen Kreditoren darauf das sie vor Rechnungskorrektur ( bspw. Anschriftenänderung) den Originalbeleg zurück erhalten.
Gab es da vor kurzem eine Änderung? Da bisher ein solches begehren ausblieb.
Ich danke für eine kurzfristige Hilfestellung.
MfG
T. Brast