Anschaffungen bis 60 EUR jetzt GWG bis 150 EUR?

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten
[ geschlossen ] Anschaffungen bis 60 EUR jetzt GWG bis 150 EUR?
Hallo,

die gesetzlichen Änderungen bei der Bewertung von GWG sind mir soweit bekannt. Bis auf einen Punkt, der in vielen Beiträgen dazu nicht eindeutig formuliert ist. Eventuell könnt ihr mir weiterhelfen.

Wie sind Anschaffungen bis 150 EUR zu bewerten?

Variante 1:

bis 150 EUR als GWG aktivieren und im 1. Jahr voll abschreiben

Variante 2:

bis 150 EUR kann/muss (?) sofort in den Aufwand gebucht werden (wie zuvor im Rahmen der 60 EUR Grenze)

Variante 3:

die alte 60,- EUR Grenze gilt noch und ich kann nur bis 60 EUR die Anschaffung in den Aufwand nehmen. Wären die Anschaffungskosten über 60 EUR und bis 150 EUR müsste ich aktivieren und dann voll abschreiben


Würde Variante 1 zutreffen, müsste ich z.B. einen Taschenrechner der nur 5 EUR gekostet hat aktivieren. Mein Anlageverzeichnis würde sich extrem aufblähen. Kann doch eigentlich nicht sein oder?  :?


Und noch eine Detailfrage:

Wenn eine Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, also alles brutto buchen muss, ist dann die Grenze 150 EUR oder 150 + USt = 178,50 EUR?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß, Buchi
Hallo,
weiterhelfen kann ich da auch nicht wirklich was mich froh stimmt das jemand der über so viel Wissen
wie Du verfügt auch nicht weiß wie der Richtige Weg ist die GWG bis 150.- zu behandeln sind ob als Abschreibung bis 150.- wie bis 2007 410.- oder als Sofortaufwand.
Aber das Ergebnis ist am Jahresende ja das Gleich ob gleich Aufwand oder über Konto 480GWG und am Ende des Jahres mit 4855 als Abschreibung,
vielleicht mit dem Ziel, diese Vermögensgegenstände aufgelistet zu erhalten um so zu sehen was alles an Wirtschaftsgütern vorhanden ist.
Ich habe auch schon von der Variante gelesen das Konto 4855 sofort als Sofortabschreibung GWG zu benutzen, auch das benutzen von Konto 4985 Werkzeuge und Kleingeräte habe ich schon gesehen.

Im Prinzip geht es rein um die Verbuchung.
Auf das Konto 480(GWG) ein WG zwischen 0-150.- würde bedeuten das noch ein Buchungssatz nötig wird.

Ich meine es darf gleich in den Aufwand gebucht werden- auch die WG zwischen 60-150 Euro.
Ausserdem gilt im Berreich 0-60.- eigentlich, dass es sich auch schon immer um GWG gehandelt hat- gesetzlich wird hier nicht unterschieden.
Und dieser Bereich müsste dann auch auf GWG gebucht werden, aber im Rahmen eines Verwaltungserlasses wird davon abgesehen. Würde ja auch Spaß machen jeden Kugelschreiber Radiergummi jeden Stift als GWG zu erfassen.
Zitat
Zitat von Buchi
Wenn eine Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, also alles brutto buchen muss, ist dann die Grenze 150 EUR oder 150 + USt = 178,50 EUR?
Das weiß ich überhaupt nicht
Viele grüße und Danke für den Denkanstoß
utebeate
Bearbeitet: utebeate - 21.11.2008 08:37:01
Hallo Buchi,

genau vor diesem Problem stehe ich derzeit auch.

Inweiweit z.B. eine Taschenlampe, die nur 3 EUR kostet als GWG aktiviert werden muss oder sofort in den Aufwand gebucht werden kann, ist anscheinend nicht eindeutig geregelt. Die Taschenlampe ist ja selbständig und längerfristig nutzbar sowie eigenständig bewertbar.

Hat Jemand eine weiterführende Information?

LG, Biene
Zitat
(2)
Die Angaben nach § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG sind aus der Buchführung ersichtlich, wenn sie sich aus einem besonderen Konto für geringwertige Wirtschaftsgüter oder aus dem Bestandsverzeichnis nach R 5.4 ergeben. Sie sind nicht erforderlich für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ( § 9b Abs. 1 EStG ), nicht mehr als 60 Euro betragen haben.

(Quelle: R 6.13 Abs. 2 der EStR 2005 )

Das heißt also:

Güter bis 150 € musst du im ersten Jahr voll abschreiben. Siehe EStG § 6 (1) Satz 2 Sobald ein Gut jedoch mit den AK den Wert von 60 € übersteigt, musst du dieses jedoch erst ein Anlagenberzeichnis aufnehmen.

Deinen Taschenrechner für 5 € folglich nicht.
Hallo,

erst einmal Danke für Eure Einschätzung. Ich stehe also nicht allein vor diesem Rätsel.

@utebeate:

Das Problem ist etwas weitgehender als Du annimmst. Wenn ich den ganzen Kleinkram, der früher bis 60 EUR sofort in den Aufwand gebucht werden konnte, nun erst als GWG aktivieren muss, sind dies Investitionen, die ich dann im Anlagenverzeichnis mitführen muss. D.h. ich schleppe jede Menge Kleinkram in meinem Anlagenverzeichnis mit mir rum. Denn auch wenn dieser Kleinkram gleich abgeschrieben werden kann, müssen formal gesehen diese Anlagegüter solange im Anlagenverzeichnis geführt werden, bis diese defekt oder ebend nicht mehr im Unternehmen vorhanden sind.

Bei budgetgeführten Unternehmen ist die Buchungsweise auch z.B. entscheidend für die Einhaltung des Investitionsbudgets. Wird der Kleinkram erst einmal aktiviert, sind es Investitionen.

Ich freue mich über weitere Kommentare. Danke!

Gruß, Buchi
@Neele:

ist der Auszug aus den Richtlinien noch aktuell? Wenn ja, würde ja meine Variante 3) zutreffend sein. Das würde Sinn machen.

Danke!

Buchi
Hallo Buchi,

diese Version (von 2005) hat mir meine Suchmaschine ausgegeben.

Es gibt wohl schon einen Entwurf für 2008: EStR

Darin ist die Rede vom 16. Dezember 2008.
Zitat
Aus .wikipedia
Aufnahme in das Bestandsverzeichnis ([color=#FF0000]bis inkl. 2007[/color])

Geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben worden sind, brauchen nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen zu werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 60 Euro betragen haben oder auf einem besonderen Konto gebucht oder bei ihrer Anschaffung/Herstellung in einem besonderen Verzeichnis erfasst worden sind (R 5.4 Abs. 3 der EStR 2005 bzw. R 6.13 Abs. 2 der EStR 2005).

So richtig in Schriftlicher Form gibt es wohl noch keine neue Anweisung
VG
Utebeate
Zitat
EKStG § 6 ABS. 7 NR. 2
(2) 1Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, sind im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen.2Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind.3Das gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann.
Da steht nur die sofortige Abziehbarkeit bis 150 EUR. Über die Aufzeich-
nungspflicht für Wirtschaftsgüter bis XXX EUR (wie in den EStR) steht da
nicht
Gruß
utebeate
Hallo nochmal,

vielen Dank an Neele für den Link zum neuen Entwurf für die EStR. Dort steht unter Nr. 18 (Seite 8 ) folgendes:

" Absatz 3 wird aufgehoben."

Die alte Richtlinie:

R 5.4 EStR 2005 Verzicht auf Erfassung

"(3) Geringwertige Anlagegüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG , die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben worden sind, brauchen nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen zu werden, wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ( § 9b Abs. 1 EStG ), nicht mehr als 60 Euro betragen haben oder auf einem besonderen Konto gebucht oder bei ihrer Anschaffung oder Herstellung in einem besonderen Verzeichnis erfasst worden sind. Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens, für die zulässigerweise ein >Festwert angesetzt wird, brauchen ebenfalls nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen zu werden. "

Was nun? Also doch alles aktivieren!? Wenn das so beschlossen wird, wäre das ein ganz schöner Aufwand für viele Unternehmen.

Gruß, Buchi
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität i......

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörd......

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörd......

Accountant (m/f/d) You will join as Accountant (m/f/d) which is comprised of passionate people. We offer conti­nuous learning and education opportunities and put emphasis on continued improve­ment, growth, and c......

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften......

Buchhalter (m/w/d) in Teilzeit „Vorsprung durch Kreativität“ – Das ist die Philosophie unserer Mandanten und wir leben diese Philosophie in unserer Rechts­beratung. Mit der Erfahrung aus drei Anwalts­generationen und der Kreati­vit......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d
Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Freiburg und Schwerin sorgen dafür, dass die ... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>