ich haben eine Kaffeemaschine für rund 450,- € für das Büro gekauft. Wie wird die Maschine gebucht? Sonstige Betriebs- und Geschäftsaustattung? Wie sieht es mit den Bohnen aus?
Ich freue mich auf eien Antwort.
Grüße
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15.10.2012 19:05:09
Hallo allerseits,
ich haben eine Kaffeemaschine für rund 450,- € für das Büro gekauft. Wie wird die Maschine gebucht? Sonstige Betriebs- und Geschäftsaustattung? Wie sieht es mit den Bohnen aus? Ich freue mich auf eien Antwort. Grüße |
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15.10.2012 19:53:38
Hallo zahlendreherwurm,
verwendest du den Pool oder die GWG´s mit Sofortabschreibung? Die Bohnen möchtest Du aber nicht wirklich lfd. aktivieren? Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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16.10.2012 15:34:12
Hallo Andreas
gute Frage, ich habe die Buchhaltung vom Steuerberater übernommen. Neue GWGs gibt es seit dem ich die FiBu übernommen habe, nicht. Woran erkenne ich, ob der Steuerberater aus früheren Jahren als Pool oder Sofortabschreibung betätigt hat? Bohnen= Bürobedarf? Immerhin sind es 50 EUR im Monat für Büro. Grüße |
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16.10.2012 17:10:03
Hallo Zahlendreherwurm,
Bürobedarf wäre zwar nicht unbedingt falsch aber hier sollten solche Aufwendungen wirklich nicht rein. Denn die Kaffeemaschine habt Ihr doch hauptsächlich für Kundengespräche usw. gekauft und nicht nur ausschließich für Eure eigene Bewirtung. Dazu würde am besten das Konto "Aufmerksamkeiten" passen. Ob nun Pool oder GWG kann jedes Jahr neu entschieden werden, jedoch ein einmal gebildeter Pool bleibt bis zum Ende erhalten. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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02.11.2012 16:07:02
Hi Andreas
wir vewenden GWGs mit Sofortabschreibung. Wenn ich unter 480 buche, erhalte ich in Lexware die Meldung, dass der Betrag, die steurlich zulässige Grenze übersteigt. Wäre hier nicht Geschäftsausstattung richtig? Grüße |
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02.11.2012 17:25:41
Ohne die Pooloption musst du alle GWGs mit Anschaffungskosten von mehr als 410 Euro netto regulär aktivieren und abschreiben über die Nutzungsdauer.
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02.11.2012 17:41:21
Schieß mich Thalion an, daher auch meine Frage nach dem Pool.
Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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02.11.2012 17:54:48
vielen Dank für die Info. Wenn ich doch Pool wähle?
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03.11.2012 15:32:16
Hallo Allerseits,
oich hätte noch eine Frage zu GWG. Steuerberater hat in 2010 GWG Sammelposten (485) verwendet. Für 2011 GWG (480) hier sofortige Abschreibung, wenn ich richtig verstehe? Wenn ich die Fibu für 2012 mache, muss ich nicht den Restwertder GWGs aus früheren Jahren doch in in die Fibu aufnehmen für 12/2012 oder? Welche Summe/Position übernehme ich dann? Ich freue mich auf eure Antwort Grüße |
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03.11.2012 17:48:55
Hi,
wenn bei den GWG´s ein Erinnerungswert stehengeblieben ist dann erfolgt auch eine Übernahme im Folgejahr. Für den Sammelposten aus 2010 sowieso. Gruß Andeas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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