ich bin neu hier und seit einigen Monaten selbstständig. Ich entwickle für eine Firma eine CNC Fräse und habe 2020 dafür Materialeinkäufe als Kleinunternehmer getätigt, also alles ohne Vorsteuerabzug. Ich verstehe auch das System dahinter, insofern ich die von mir gebaute Fräse dann als Endprodukt wieder als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer verkaufe: Ich zahle die Umsatzsteuer und reiche sie nicht an meinen Kunden durch.
Der Haken ist, dass ich zum Jahr 2021 zur Regelbesteuerung gewechselt bin. Nun müsste ich doch die fertige Fräse, für deren Teile ja bereits die Umsatzsteuer von mir gezahlt wurde, wieder mit Umsatzsteuer an meinen Kunden verkaufen - und die müsste ich ja wieder ans Finanzamt abführen - das beißt sich doch oder?
Muss ich den Betrag aufteilen auf die Teile, die ich als Kleinunternehmer gekauft habe (Verkauf ohne Umsatzsteuer) und auf die Teile, die ich als regelbesteuerter Unternehmer gekauft habe (Verkauf mit Umsatzsteuer)? Wie buche ich das?
Hätte ich vorher dran gedacht wäre ich erst später gewechselt... .
Danke für die Hilfe!