Hallo an alle,
ich stehe gerade vor einem Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgender Sachverhalt: EÜR mit Sollversteuerung.
Es wurde eine Anzahlung von 1500 euro geleistet welche abgeschrieben wird. Dieser Werkvertrag wurde nicht erfüllt und fristlos gekündigt. Die 1500 wurden zurückgefordert aber hat sich mit negativer Zwangsvollstreckung als nicht einbringbar erwiesen.
Nun stehe ich vor der Frage wie ich die fiktiven 1500 euro ordnungsgemäß verbuche. Geldfluss als Einnahme gab es ja "keinen". Wie handhabt man so etwas?
Dankeschön
ich stehe gerade vor einem Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgender Sachverhalt: EÜR mit Sollversteuerung.
Es wurde eine Anzahlung von 1500 euro geleistet welche abgeschrieben wird. Dieser Werkvertrag wurde nicht erfüllt und fristlos gekündigt. Die 1500 wurden zurückgefordert aber hat sich mit negativer Zwangsvollstreckung als nicht einbringbar erwiesen.
Nun stehe ich vor der Frage wie ich die fiktiven 1500 euro ordnungsgemäß verbuche. Geldfluss als Einnahme gab es ja "keinen". Wie handhabt man so etwas?
Dankeschön