Hallo,
ich gebe Dir prinzipiell Recht hierbei:
Zitat |
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Macaslaut schreibt: und ab jetzt auch ein Vertriebsmeeting. Es handelt sich um die Mahlzeitgestellung in ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse. Solch eine mahlzeitgestellung seitens Arbeitgeber stellt kein Arbeitslohn dar. |
Aber:
Ich sehe die Gefahr einer Streichung als Betrievskostenabzug, da "Aufmerksamkeiten" grubdsätzlich keine "Mahlzeiten" sein dürfen. Einfach nur das falsche Konto (und das reicht manchen Prüfern schon, auch wenn in Summe alles gleich bleibt).
Ich sehe hier das normale Konto "Bewirtungskosten". Jedoch ohne die Tatsache, das eine Aufteilung in "abziehbar und nichtabziehbar" erfolgt. Also alles voll absetzbar gebucht wird, da es sich wie schon erwähnt um rein betrieblich veranlasste Ereignisse handelt.
Wichtig:
Am besten gang viele Beweise zu jeder solchen Veranstaltung sammeln und zuf Buchung nehmen, aus denen Zweifelsfrei die betriebliche Interessenlage ersichtlich ist!
(Ich kenne viele "feinfühlige" Prüfer.🙊🙈🙉😭)