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Wettbewerbsprämien buchen und aktiveren
Hallo, ich bin mir etwas unsicher, deshalb möchte ich gerne die Experten fragen. Ich habe hier eine Fibu, wo man sich über den Monat Gegenstände z.B. einen Laptop erarbeiten kann. Auf der Provisionsabrechnung erscheint die normale Provision und der erarbeitete Laptop wird davon abgezogen. Das verwirrt mich etwas. Wie habe ich das zu buchen?

Ich würde den Laptop im Anlagevermögen buchen und abschreiben (Vorsteuer würde ich ziehen). Aber damit hätte ich ja meine Erlöse bzw. meinen Gewinn minimiert. Muß ich dagegen die Prämie als Erlös buchen, damit das ganze neutralisiiert wird? (mit oder ohne USt?) Auf der Provisionsabrechnung wird dies leider nicht ausgewiesen.

Wie macht ihr das? Vielen Dank für Eure HIlfe.
Hallo,

ja Dein Vorschlag ist soweit schon richtig. Das muss getrennt voneinander gesehen werden. Beim Laptop handelt es sich um einen normalen kauf zum in der Provisionsabrechnung abgezogenen Preis. Also aktivieren und abschreiben. Die Provision selbst ist Ertrag und muss so auch voll eingebucht werden.

Wenn die Abrechnung keine USt. enthält, kann auch keine gebucht werden. Hier wäre allerdings zu prüfen, ob das so richtig ist. Das kann ich jetzt anhand der Fakten hier nicht beurteilen. Vielleicht weiß der Vertragspartner nicht, dass ihr USt-pflichtig seid und hält Euch für einen Privat agierenden Partner. Es kann aber auch sein, dass es sich um einen Vertragspartner aus einem Drittland handelt und es muss richtigerweise keine USt. ausgewiesen werden. Gibt es denn dazu einen Hinweistext auf der Provisionsabrechnung?

VG, CP1
Hallo Kathi,

ich habe die Antwort von CP1 Moderator gelesen. Aber der Geschäftsvorfall lässt für mich noch Fragen offen und ist nicht
eindeutig.

Wer hat sich den Laptop erarbeitet ? Ein Arbeitnehmer ? Dann kann es ja nicht sein, dass er aktiviert wird.
                                                          Ein Gesellschafter und Mitunternehmer ?
                                                          Ein angestellter Geschäftsführer ? Wäre dann auch Arbeitsverhältnis.
                                                          Ein freier Mitarbeiter ?

Was ist das für eine Fibu, EÜR oder Bilanz, doppelte Buchführung ?
Sowas sollte im Voraus immer mit angegeben werden.

LG
Erarbeitet hat sich das ganze der Vertreter selber, der für seine gute Leistung diesen Laptop bekommen hat. Es handelt sich hier um eine EÜR
Hallo Kathi1212,

da ich die Details zu dem Sachverhalt ja nicht kenne, ist es für mich immer schwierig eine passende Antwort zu geben.

Deshalb frage ich lieber öfters nach.

Wenn der Vertreter ein Arbeitnehmer wäre, müsste man den Laptop ja als Sachbezug ansehen.
Dann käme meiner Meinung nach eine Aktivierung des Laptops nicht infrage.

Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein...d.h. der Vertreter hat mit eurem Unternehmen eigentlich nichts zu tun .....?


LG
Nein, der Vertreter ist eigentlich ein selbständiger Handelsvertreter mit eigenem Gewerbe. Er arbeitet auf Provisionsbasis für das Unternehmen und erhält die Provision dafür monatlich
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