Ausweisen von Kassendifferenzen

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Ausweisen von Kassendifferenzen, Wie sollen Kassendifferenzen ausgewiesen werden und welche Konsequenzen hat dies
Hallo zusammen,

ich habe für meine Kaffeebar eine offene Ladenkasse. Die Einnahmen werden als Strichliste zu jedem Produkt geführt, was vielleicht ein bisschen anachronistisch ist, aber nun immerhin den ständigen Bonausdruck erspart. Ich möchte nun in meinem Kassenbericht, der in Form einer elektronischen Tabelle erstellt wird, die Kassendifferenzen zwischen "Soll" und "Ist" ausweisen.

Die Kasse weist zu jedem Produkt Preis, USt. und die Anzahl der verkauften Einheiten aus (wie nennt man Letztes eigentlich?)- das ist zwar bei offenen Ladenkassen nicht vorgeschrieben, möchte ich aber zur besseren Übersicht trotzdem machen. Daneben werden noch Mehrzweckgutscheine verkauft, deren Verkauf USt-frei erfasst wird (Zahlungsmitteltausch, aufgeführt in separatem Konto) und die entsprechenden Einlösungen der MZ-Gutscheine mit USt Erfassung bei jedem Produkt, analog den Barzahlungen, wobei Restbeträge auch bar bezahlt werden können (mit entsprechender Verbuchung als Bareinnahme).

Aus diesen Grundaufzeichnungen ergeben sich dann die meisten anderen Größen, außer der "Tageseinnahme Ist", welche u.a. die Auszählung der Kasse darstellt.


Dazu ein paar Fragen:

1) Nach meinen bisherigen Informationen wird in Standardkassenberichten gar kein Differenz ausgewiesen. Das wundert mich insofern, als dass die Finanzämter insbesondere auf die Kasse ein Augenmerk legen. Wie wird dabei üblicherweise die Soll-Ist Differenz bestimmt? Und warum ist die Ausweisung einer Differenz kein "Standard", denn auch für den Unternehmer ist diese Information ja wichtig?

2) Beim üblichen Schema des Kassenberichts dürften sich m.E. immer Probleme mit dem realen, konkreten Ablauf des "Kassenhandlings" ergeben. Ich versuche das mal zu erläutern:

Das übliche Schema des Kassenberichts (Quelle: Kassenschema):
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 Gezählt: Kassenbestand am Ende des Tages laut Zählprotokoll
- Kassenbestand zu Tagesanfang (bzw. am Ende des Vortages), also das Wechselgeld
- Privateinlagen
+ Entnahmen (Privatentnahme, Einzahlung auf Bankkonto)
+ aus der Kasse bar bezahlte Betriebsausgaben
= Tageseinnahme [Bruttoeinnahmen des Tages; "Tageseinnahme Ist"]

- Einnahmen für ausgestellte Mehrzweck-Gutscheine
= Bruttobetrag der Erlöse [Umsätze]


Das Problem liegt hier für mich im "Endbestand der Kasse":

Denn es gibt ja "mehrere Endbestände"- wenn man der "Kassenlogistik" folgt, wird das klar: Abends, nach Geschäftsschluss, wird die Kasse gezählt, d.h. alles, was in der Pralinendose ist. Dieser Betrag wird im Zählprotokoll erfasst. Es ist der "Endbestand", so, wie er in der Kasse ist. Dafür gibt es aber keine Bezeichnung, zumindest dann nicht, wenn wie (wahrscheinlich) üblich verfahren wird, denn es verbleibt wieder ein feststehender Betrag als Wechselgeld für den nächsten Tag- die Differenz wird entnommen (als Privatentnahme oder für eine Bankeinzahlung). Somit ist es der verbleibende Wechselgeldbetrag für den nächsten Tag, der letztlich den "Endbestand der Kasse" darstellt.

Die Verwirrung könnte doch einfach gelöst werden, indem man zwei unterschiedlich definierte Endbestände einführt, z.B. Kassenendbestand I (wie ursprünglich nach Geschäftsschluss gezählt) und Kassenendbestand II (das, was ganz am Ende in der Kasse verbleibt).

Warum macht man das nicht?


3) Zum Problem der Kassen- Soll-/ Ist- Differenz:

Ich hatte bisher in meinen Kassenberichten keine Differenzen ausgewiesen, was auch nie beanstandet wurde. Allerdings ist es offensichtlich unglaubwürdig, wenn in einer Kaffeebar am Ende des Tages keinerlei Differenz zu verzeichnen wäre. Die Anzahl der kleinen Transaktionen ist viel zu hoch und das Zählen des Bargelds mit Wechselgeldherausgabe viel zu fehlerbehaftet. Auch habe ich für die Mitarbeiter keine Mankoregelung getroffen, die auch praktisch unmöglich umzusetzen wäre (dann müsste jeder seine spezifische Kasse haben wie im Supermarkt, was ich aber nicht eingeführt habe).

Das Ergebnis der Zählung, siehe oben, ist die Tageseinnahme [Bruttoeinnahmen des Tages; "Tageseinnahme Ist"]

Dieser muss ich eine rechnerische Referenzgröße gegenüberstellen, die ich dann mal "Tageseinnahme Soll", damit überhaupt eine Differenz dargestellt werden kann. Diese "Tageseinnahme Soll" existiert aber anscheinend "offiziell" gar nicht, was mich ebenfalls wundert.

Warum ist das so? Denn nur mit dieser Bezugsgröße lässt sich doch die Kassendifferenz darstellen?  :denk:


Jedenfalls habe ich diese "Tageseinnahme Soll" so berechnet:
----------------------------------------------------------------------------------------

 Gesamtumsatz brutto
+ Mehrzweckgutscheinverkauf
-  Zahlung mit Mehrzweckgutschein (jew. 7% und 19%)

Die Zahlung mit den MZ-Gutscheinen wird abgezogen, weil sie keine Tageseinnahme darstellen, sondern lediglich umsatzsteuerlich erfasst sind und hier vom "Gesamtumsatz brutto" ausgegangen wird (die dazugehörige Tageseinnahme wurde ja beim MZ-Gutscheinverkauf erzielt, dann aber ohne USt.). Die evtl. Restbeträge zu den MZ-Gutscheinzahlungen sind Einnahmen wie alle übrigen Bareinnahmen.

So, jetzt endlich sind wir bei der konkreten, von mir zusammengebastelten Kassendifferenz, welche ist:

Kassendifferenz Tageseinnahme = Tageseinnahme Ist - Tageseinnahme soll


Ist das soweit nachvollziehbar und richtig?


4) Was soll nun mit dieser Differenz geschehen?

Wie oben dargestellt, ist in diesem Fall eine "genau stimmende" Kasse völlig unglaubwürdig. Die Differenzen, die wohl von manchen Steuerberatern manchmal als möglich genannt werden, sind mit wenigen Cent auch eher bescheiden. Sicherlich sollte die Differenz keinen höheren zweistelligen oder gar dreistelligen Betrag haben. Welche Sichtweisen gibt es zu diesem Thema?

Was mich interessiert: welche Möglichkeiten gibt es nachdem eine Differenz festgestellt wurde?

Sehe ich es richtig, dass es hier getrennt Wege gibt? Einmal könnte die für die Kasse verantwortliche Person die Konsequenzen tragen und evtl. Fehlbestände selbst ausgleichen. Würden diese dann trotzdem noch ausgewiesen? Oder ist die Kasse damit "glattgestellt"?

Wenn der Unternehmer die Fehlbestände ausgleicht, so tut er dies ggf. für einen Mitarbeiter, wofür es anscheinend besondere Regelungen gibt (siehe auch hier: Kassenfehlbestände)

Ich habe sie nun jeweils in den Kassenberichten ausgewiesen, was vorher nicht geschah und ein "Ausgleich" findet nicht statt. Ist das nun richtig oder falsch? Ich kann den Fehlbestand ja auch verbuchen (siehe auch obigen Link):

Minusbestand: "Sonstige Aufwendungen unregelmäßig" an "Kasse"
Plusbestand: "Kasse" an "Sonstige Erträge unregelmäßig"


Was aber dann? Wenn ich die Plus- und Minussalden entsprechend verbuche, so unterstellt dies doch einen ventsprechenden Ausgleich der Kasse, oder? Vielleicht habe ich aber auch einen Knoten im Kopf.... :denk:

Jedenfalls schonmal Danke an alle, die bis hier durchgehalten haben und Danke im Voraus für hilfreiche Hinweise!

Paul
Hallo nochmal,

meine Frage stößt offenbar auf verhaltene Gegenliebe   :oops:
Mir ist klar, dass das kein "typisches Buchhaltungsthema" ist. Kann ich dazu noch irgendwas präzisieren? Oder ist das einfach ein Thema, zu dem keiner was sagen kann? Wer könnte das professionell nachprüfen? Mein Steuerberater winkt dazu schonmal ab... :(
Zitat
Paul Panzer schreibt:
Die Verwirrung könnte doch einfach gelöst werden, indem man zwei unterschiedlich definierte Endbestände einführt, z.B. Kassenendbestand I (wie ursprünglich nach Geschäftsschluss gezählt) und Kassenendbestand II (das, was ganz am Ende in der Kasse verbleibt).

Warum macht man das nicht?
Aber genau das ist doch der Sinn des Kassenberichts - du vergleichst Sollbestand (laut Kassenbericht) mit Istbestand (laut Zählprotokoll). Wenn Ihr ständig Kassendifferenzen habt, werdet ihr ein Problem bekommen. Die Bonpflicht gilt auch für euch und somit ist eure "Strichwirtschaft" eine sehr gefährliche Sache. Die Bonpflicht wurde gerade deshalb eingeführt, dass man eben die Einnahmen sofort in der Kasse aufzeichnet und nicht erst am Abend nach Strichlisten zusammenzählt.

Ihr solltet hier unbedingt mit eurem Steuerberater reden - ständige Kassendifferenzen sind eine Einladung zu Hinzuschätzungen.

Buchen müsst ihr die Differenzen (sofern der Istbestand höher ist als der Sollbestand) über die Umsätze, Fehlbeträge würde ich hier als Privatentnahme behandeln.
Hallo zusammen,

Mir geht es vor allem darum: ich möchte eine Soll-Ist-Differenz darstellen, aber mir ist nicht ganz klar, wie ich zur Größe "Soll" und zur Größe "Ist" kommen soll (also der Weg) und was diese dann jeweils beinhalten soll (also der Inhalt der jeweiligen Größe). Mein erster Beitrag ist also vor dem Hintergrund dieser Fragestellung zu lesen.

@ sogehts: wir reden da gerade aneinander vorbei. Zu Deinen Hinweisen:
Zitat
sogehts schreibt: Aber genau das ist doch der Sinn des Kassenberichts - du vergleichst Sollbestand (laut Kassenbericht) mit Istbestand (laut Zählprotokoll).

Ja, das ist mir ja auch klar- das ist ja Sinn und Zweck meiner ganzen Überlegungen- die zentrale Frage ist aber, wie ich jeweils zu Soll / Ist komme (siehe oben).

P.S. (später eingefügt): Der Vollständigkeit halber möchte ich noch hinzufügen, dass in einem Kassenbericht normalerweise keine Differenz ausgewiesen wird! Siehe auch hier: Kassenbericht
Besonders hinweisen möchte ich hier nochmals auf die schon im Ursprungsposting erwähnte retrograde Zählung der Kasse, die in der Tat auch von den Prüfern des FA als fundamental wichtig erachtet wird. Eben diese retrograde Zählung wirft aber für mich einige Fragen auf, die ich oben thematisiert hatte.


Zitat
sogehts schreibt: Wenn Ihr ständig Kassendifferenzen habt, werdet ihr ein Problem bekommen.
Das ist ein schwieriges Thema- im konkreten Fall sehe ich es genau umgekehrt: Ich denke, dass es sehr stark vom Betrieb abhängt. Eine Kaffeebar, in der einer der Baristi in Personalunion Kassierer (und das mit Bargeld) ist, in der am Tag einige Hundert Kaffees über die Theke gehen, wird -meiner Meinung nach- so gut wie nie eine genau stimmende Kasse haben können. Alles andere wäre unglaubwürdig. Im Unterschied dazu würde ich in einem Antiquitätengeschäft, das in der Woche 2 Louis XIV-Möbel verhökert, erwarten, dass die Kasse meistens auf den Cent stimmt. Je größer die Anzahl verkaufter Produkte pro Zeiteinheit und je mehr Bargeldzahlung, desto höher die möglichen Kassendifferenzen- meiner Meinung nach. Auch auf verschiedenen Merkblättern von Steuerberatern las ich, dass ständig "stimmende" Kassen seiens des FA als unglaubwürdig angesehen werden.

Wie auch immer, bei der neulich stattgefundenen Prüfung, hatte ich noch auf den Kassenberichten keine Differenzen ausgewiesen und der Prüfer hat es nicht bemängelt. Laut meinem Steuerberater haben seine anderen Mandanten keine Kassendifferenzen - allerdings auch keine Kaffeebar. In bspw. einer Apotheke dürften Kassendifferenzen wahrscheinlich auch eher seltener sein.

Interessantes, auch nerviges Thema, das mich wohl weiterverfolgen wird.


Zitat
sogehts schreibt: Die Bonpflicht gilt auch für euch und somit ist eure "Strichwirtschaft" eine sehr gefährliche Sache. Die Bonpflicht wurde gerade deshalb eingeführt, dass man eben die Einnahmen sofort in der Kasse aufzeichnet und nicht erst am Abend nach Strichlisten zusammenzählt.

Hier darf ich ganz sicher widersprechen! Denn bei "offenen Ladenkassen" gilt die Bonpflicht gerade nicht, weshalb ich das am Anfang meines Ursprungspostings angedeutet hatte. Nachzulesen in der entsprechenden Verordnung des Ministeriums.

Die Strichliste wurde bis dato in mehreren Prüfungen nie bemängelt! Sie ist die Urschrift, in welcher jede Änderung sichtbar ist, denn ich müsste ja mehrere Striche wegstreichen, falls ich dei Umsätze niedriger machen wollte. Und Betrug ist immer möglich, egal welche Art von Kasse ich habe- am einfachsten ist es, einen Umsatz gar nicht entstehen zu lassen, indem er nicht eingegeben wird. Und ich bin sicher, dass es trotz Bondruck inzwischen Möglichkeiten gibt, diesen soeben getätigten Umsatz später ungeschehen zu machen. Bei mir, als treudoofen Steuerzahler, läuft aber alles ganz stupide ehrlich- udn selbst wenn ich es nicht wäre, würde ich nie in Wirecarddimensionen kommen.  ;-)

Zitat
sogehts schreibt: Buchen müsst ihr die Differenzen (sofern der Istbestand höher ist als der Sollbestand) über die Umsätze, Fehlbeträge würde ich hier als Privatentnahme behandeln.


Zur Buchung von Kassendifferenzen: siehe hier

Ich bin kein Buchhalter, aber ich würde sagen, dass eine Buchung von positiven Differenzen nicht über Umsätze möglich ist, denn ich kann diese Beträge keiner Leistung (Umsatz) zuordnen und bei zwei Steuersätzen (regulär und ermäßigt) kann ich nicht einmal eine bloße prozentuale Zuordnung treffen. Dies wird der Grund sein, warum hier Extra-Konten aufgemacht werden- das macht mein Steuerberater auch so.



Aber wie gesagt: meine brennenden Fragen sind im Ursprungsposting und betreffen die Größen "Soll" und "Ist". Ich wäre dazu nach wie vor für jeden Hinweis sehr dankbar!

Paul
(Komisch, warum gibt man sich einen "Webnamen" (ich glaube so hieß das), wenn dieser hier nicht gezeigt wird? Meiner ist nämlich höchst-kreativ "Buch-Paul", wenn ich es noch richtig weiß) :-)
Bearbeitet: Paul Panzer - 05.07.2020 19:38:44 (Vervollständigung)
Seiten: 1
Antworten

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investier......

Specialist Taxation (m/w/d) Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungs......

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel......

Tax & Accounting Specialist (m/w/d) Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen p......

Sachbearbeiter Nebenbuch m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit (50 %) Bei Lubeca produ­zieren wir mit mehr als 250 Mitar­beitern und viel Leiden­schaft Marzipan, Kuver­türe, Nougat und Präpa­rate im B2B-Bereich für Kunden in der ganzen Welt. Unser Markenname „Lubeca“ st......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir verfügen über Fachbereiche für Orthopädie, Neurologie und Arbeitsmedizin sowie unsere Intensivsta... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Wir arbeiten mit Holz, wir lieben natürliche Bau­stoffe und Architektur und hand­festes Miteinander. Wir sind ein Unter­nehmen, das sich gemeinsam der Qualität, dem Sinn und der Verantwortung ver­schrieben hat, der Qualität und Sinn­haftig­keit unserer hoch­wertigen Produkte und der Verantwortung... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>