Die Umsatsteuererklärung bei der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR)

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Die Umsatsteuererklärung bei der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR), In welchem Jahr kann eine an das Fiunanzamt gezahlte Umsatsteuer als Ausgabe geltend gemacht werden ?
:wink1:
Als ein kleiner freiberuflicher Gutachter wurde wir anscheinend wegen
der geringen Umsätze  die Abgabe der Umsatzsteuererklärung von früher vierteljährlich auf
jetzt jährlich festgelegt.

Das hatte nun zur Folge, dass ich mit einer auch großziigen Frisst von meinem Finanzamt
deshalb auch meine Umsatsteuer-Erklärung für das gesamte Jahr 2009 auch erst Anfang
März 2011 abgeben und bezahlen musste.
Da ich mich derzeit nun auch erst wieder mit der Umsatsteuererklärung für das Jahr 2010
beschäftige taucht bei mir nun die Frage auf ob ich die für das Jahr 2009 erst im März 2011
ermittelte und bezahlte Umsatzsteuer jetzt mit der Einnahmeüberschussrechnung zur
Gewinnermittlung für das Jahr 2010 auch als Ausgabe verbuchen kann oder ob ich damit
erst bis zur Erstellung der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2011 noch warten muss.

Für mich wäre eine Verbuchung der im März 2011 für 2009 bezahlten Umsatsteuer als
Ansgabe und damit zur Gewinnminimierung für 2011 günstiger als ert im Jahr 2010
weil das der Gesamtumsatz und Gewinn drastisch eingebrochen war.

Für eine Meinung oder auch einen entsprechenden Hinweis wäre ich dankbar.
Es gilt auch hier das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Normalerweise wäre die in 2009 vereinnahmte Steuer allerdings bereits im Jahr 2010 abzuführen.  :denk:
Bearbeitet: Buecherwurm - 12.02.2012 16:13:34
Recht schönen Dank für die nachfolgende Mitteilung
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Es gilt auch hier das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Normalerweise wäre die in 2009 vereinnahmte Steuer allerdings bereits im Jahr 2010 abzuführen.
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Nur leider hilft das mir auch nicht weiter, denn normalerweise hätte ich die Einkommen- und Umsatzsteuererklärung
für 2009 auch spätestens im darauf folgenden Jahr auch abgewickelt so dass sich dann meine Frage auch nicht gestellt
hätte, aber auf Grund einer längere Erkrankung und weil mir auch das Finanzamt keinen Drohbrief zur Abgabe dieser
Unterlagen noch in 2010 zugestellt hatte  hat sich das mit der Abgabe und Zahlung der noch offenen an das Finanzamt
abzuführende Umsatsteuer bis ins Jahr 2011 verschoben.

Hätte zu gerne die vor einem Jahr für das Jahr 2009 an das Finanzamt übers Bankonto bezahlte Umsatzsteuer
zur Gewinreduzierung für das nächste Jahr 2010 jetzt als Ausgabe  buchen wollen.

So wie ich aber letztlich auch selbst die Sache sehen muss, ist das wohl generell so nicht möglich, weil bei einer Einnahmeüberschussrechnung alle Einnahmen und Ausgaben nur am Tag des Zahlungs-Ein- und Ausgangs
verrechnet werden müssen.

Werde wohl lediglich daraus wieder einmal etwas von unseren nicht einfach zu durchschauen  könnenden
Steuergesetzen dazu gelernt haben. :denk:
Hallo,

mit Bücherwurms Kommentar ist alles gesagt, es gilt das Zu- und Abflussprinzip.

Vereinfachte Darstellung mit nur einem Geschäftsvorfall, der 2009 stattgefunden hat, wobei die Steuer aber erst 2011 ans FA abgeführt wurde:

EÜR 2009:
Einnahme: 119 Euro
Ausgaben: 0 Euro
Gewinn: 119 Euro


EÜR 2010
Keine Auswirkung, da keine Zahlungsflüsse


EÜR 2011
Einnahme: 0 Euro
Ausgaben: 19 Euro (= ans FA abgeführte USt)
Gewinn: -19 Euro


Totalgewinn aus diesem Vorfall: 100 Euro

Umsatzsteuerlich gehört der Vorgang bei Soll-Versteuerung natürlich in die USt-Erklärung 2009, bei Ist-Versteuerung in die Erklärung des Jahres, in dem Zahlung vereinnahmt wurde (Ich habe oben 2009 unterstellt).


Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 13.02.2012 13:36:49
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