Hallo zusammen,
ich bin seit Dez 2016 Freiberufler.
Ich habe bereits im August 2016 ein Notebook gekauft. Kann ich das seit dem Zeitpunkt abschreiben oder erst seit Dezember?
Dann habe ich im Dezember 2016 noch keine Einkünfte gehabt - sehr wohl aber Ausgaben und habe auch die UST Erstattet bekommen (im Januar 2017).
Ist die UST-Erstattung für den Dezember 2016 zu berücksichtigen oder in Januar 2017 als Einnahme zu verbuchen?
Grüße,
Hanny
ich bin seit Dez 2016 Freiberufler.
Ich habe bereits im August 2016 ein Notebook gekauft. Kann ich das seit dem Zeitpunkt abschreiben oder erst seit Dezember?
Dann habe ich im Dezember 2016 noch keine Einkünfte gehabt - sehr wohl aber Ausgaben und habe auch die UST Erstattet bekommen (im Januar 2017).
Ist die UST-Erstattung für den Dezember 2016 zu berücksichtigen oder in Januar 2017 als Einnahme zu verbuchen?
Grüße,
Hanny