Einige Fragen zu Kleingewerbe, Rechnung etc.

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Einige Fragen zu Kleingewerbe, Rechnung etc.
:wink1:  Zusammen,

ich bin einer der Leute, die sich ein Kleingewerbe, umsatzsteuerbefreit zugelegt haben ohne groß Ahnung davon zu haben. Nun steht ich langsam auf dem Schlauch. Fakten:

-Mitte 2009 Kleingewerbe angemeldet, "Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln - auch über Internet"
-2009 keinerlei Umsatz o.ä.

Gedacht war ggf. einen kleinen Online Shop mit Sportnahrung zu eröffnen, habe ich aber wieder verworfen die Idee.

-Seit Anfang 2010 arbeite ich für eine große Nahrungsergänzungsmittel Firma als Berater für Kunden. Ich beantworte Emails, Live Chats. Dafür schreibe ich Ende des Monats eine Rechnung an die Firma. Beträge sind eigentlich immer unter 400€ im Monat, meist so 180-300.

-Zudem kaufe ich monatlich regelmäßig bei der Firma auch für den EK Nahrungsergänzungsmittel ein und nutze diese für mich selber, verkaufe davon nichts.

Fragen:

-Finanzamt hat mich angeschrieben ich soll eine Gewinnermittlung für 2009 nachreichen weil ich nichts zum Gewerbe angegeben habe. Schreibe ich da einfach einen Brief wo drin steht "keine Umsätze bzw. Gewinne erzielt" ?

-Brauche ich für diese oben genannte Arbeit das Gewerbe überhaupt? Oder könnte ich auch da regelmäßig arbeiten auf Rechnung ohne Gewerbe?

-Muss ich wohl 2010 irgendwelche Steuern zahlen auf die Beträge die ich mit den Rechnungen erzielt habe? Bin Angestellter und verdiene ca. 17.000 im Jahr.

-Muss ich irgendwo bzw. irgendwie diese Einkäufe für mich selbst angeben?

--Ziel ist eigentlich einfach die Arbeit weiterzumachen ohne groß Verlust zu haben und gleichzeitig dennoch für den EK Nahrungsergänzungsmittel für mich selbst zu beziehen (betreibe Bodybuilding).


Vielen Dank für jegliche Hilfe!

Viele Grüße Supplementmen  :)
Hallo Supplementmen,

willkommen im Forum   :wink1:

Zitat
Finanzamt hat mich angeschrieben ich soll eine Gewinnermittlung für 2009 nachreichen weil ich nichts zum Gewerbe angegeben habe. Schreibe ich da einfach einen Brief wo drin steht "keine Umsätze bzw. Gewinne erzielt" ?

Ja

Zitat
Brauche ich für diese oben genannte Arbeit das Gewerbe überhaupt? Oder könnte ich auch da regelmäßig arbeiten auf Rechnung ohne Gewerbe?

Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 GewO). D.h. Deine Gewerbeanmeldung musst Du weiterlaufen lassen. Ich würde zudem sagen, dass Du die die Änderung des Inhalts Deiner Tätigkeit angezeigt musst.

Zitat
Muss ich wohl 2010 irgendwelche Steuern zahlen auf die Beträge die ich mit den Rechnungen erzielt habe? Bin Angestellter und verdiene ca. 17.000 im Jahr.

Kommt auf die Umstände Deines Einzelfalls an. Ich würde mal sagen "ja". Den Rest sollte im Zweifel ein Steuerberater erledigen.

Zitat
Muss ich irgendwo bzw. irgendwie diese Einkäufe für mich selbst angeben?

Wenn sie nicht über den Betrieb, insbesondere das Betriebskonto laufen "nein".


Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

herzlichen Dank schonmal! Dann werde ich gleich mal einen kurzen Brief schreiben ans FA bezüglich 2009. Und für 2010 werde ich mich mal an einen Steuerberater wenden, ist wohl die beste Variante!

Viele Grüße Manu

PS: Die Einkäufe habe ich immer mit Kreditkarte bezahlt, ein extra Betriebskonto habe ich nicht.
Hallo Manu,

Du erwirtschaftest mit Deinem Gewerbe Beträge unter 400 Euro. Warum änderst Du das Vertragsverhältnis nicht einfach in ein Minijobverhältnis (400 Euro Job) um? Dann kannst Du das Gewerbe einfach abmelden. Fraglich ist sowieso, ob Gewerbeanmeldung und tatsächliche Tätigkeit(en) überhaupt übereinstimmen? Könnte man hinsichtlich Deiner Tätigkeit für die "Nahrungsergänzungsfirma" eine Scheinselbständigkeit unterstellen?

Bei Fragen fragen.

Gruß aus Düsseldorf
Tobi
Hallo Zusammen,

Toby, ich glaube kaum, dass die Auftragsfirma das mitmacht. Auf ein Minijobverhältnis fallen Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen an, eventuell muss der Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft  angemeldet und die Arbeitsstätte regelmäßig überprüft werden., während mit der Begleichung der Rechnung an den Selbstständigen alles abgegolten ist.

Viele Grüße

Schwarzelf
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