Hallo,
bis 31.12. hatte ich noch eine Angestellte, welcher ich noch Lohn schulde. Die RV-, KK-Beiträge und Lohnsteuer sind letztes Jahr abgeführt.
Kann ich die geschuldete Lohnzahlung dieses Jahr ohne weiteres Buchen?
Sie ist zwar nicht mehr meine Angestellte, aber den Lohn schulde ich ja noch.
Vielen Dank im Voraus!
VG
MaGor
bis 31.12. hatte ich noch eine Angestellte, welcher ich noch Lohn schulde. Die RV-, KK-Beiträge und Lohnsteuer sind letztes Jahr abgeführt.
Kann ich die geschuldete Lohnzahlung dieses Jahr ohne weiteres Buchen?
Sie ist zwar nicht mehr meine Angestellte, aber den Lohn schulde ich ja noch.
Vielen Dank im Voraus!
VG
MaGor