EÜR Überleitungsrechnung USt Vorjahr wie behandeln

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EÜR Überleitungsrechnung USt Vorjahr wie behandeln
Hallo und guten Tag,
hänge gerade an einem Problem fest, brächte dringend einen Rat und vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
Habe per 1.1.2015 von der Bilanzierung zur Eür gewechselt, und muss eine Überleitungsrechnung zur Ermittlung des Überganggewinns erstellen.
Darin muss ja normalerweise auch der Bilanzposten "Verbindlichkeiten USt aus 2014" hinzugerechnet werden. Wie ist es dann in meinem Fall, wenn dieser Betrag dann erst in 2016 bezahlt wurde, und somit nicht in der Eür für 2015 als Ausgabe auftaucht?
Dadurch würde es doch zu einem falschen Gewinnausweis kommen?
Ist die Zahlung in 2016 als Ausgabe in der Eür 2015 zu erfassen, da zugehörig?

Im voraus herzlichen Dank!
Hi,

Die Umsatzsteuerverbindlichkeit muss beim Übergang zu EÜR hinzugerechnet werden. Wann dann später diese Verbindlichkeit beglichen wird, spielt keine Rolle.
Das Ziel ist den Gewinn in der Bilanz zu neutralisieren.Es werden dabei die Forderungen ( Brutto mit 19%)hinzugerechnet und Verbindlichkeiten (Brutto 19%) abgezogen. Es verbleibt dann die Differenz, die auf dem Umsatzsteuerverbindlichkeitskonto drauf ist. Diese Differenz muss dann auch weg.
Danke für deine Antwort!
Alledings verstehe ich das Ganze trotzdem nicht.
Umsatzsteuer ist bei der Bilanzierungs-Buchhaltung doch ein durchlaufender Posten und berührt den Gewinn nicht. Der Gewinn wird über die GuV ja auch mit Nettobeträgen ermittelt. Lediglich bei der Bilanz, als Gegenüberstellung der Vermögenswerte des Betriebs, erscheint die Verbindlichkeit oder Forderung aus USt gegenüber des FA. Hat doch nichts mit einem Gewinn oder Verlust zu tun, oder irre ich da?
Deswegen verstehe ich es nicht, dass ich jetzt die USt-Schuld in der Eür 2015 quasi als Einnahme ansetzen soll, die im Gegenzug aber nicht bei den Ausgängen erfasst wird, da ja erst in 2016 bezahlt.
???
Ok. Kleines Beispiel:
Angenommen, du hast in der Bilanz:
Forderungen  119  Euro Brutto (19 Euro Umst)
Verbindlichkeit  100 Euro Brutto(16 Euro Vorsteuer)
daraus Umsatzsteuerverbindlichkeit  19-16=3
GuV
100-84=16 Gewinn
Jetzt machst du die Überleitungsrechnung auf EÜR. Da nichts bezahlt wurde, muss der Gewinn 0 Euro betragen.
Gewinn                                                     16
Du  ziehst Forderungen ab Brutto  - 119
rechnest Verbindlichkeit hinzu-         100
Gesamt:                                                     -3

Jetzt hast du den Verlust  -3 Euro. Das muss aber bei 0 stehen. Und gerade fehlen dir diese 3 Euro aus Umsatzsteuerverbindlichkeit.
In den nächsten Jahren bezahlst du nicht nur die Umsatzsteuerverbindlichkeit, sondern die Forderungen und Verbindlichkeiten werden auch bezahlt. Dann bekommst du oder zahlst du die Umsatzsteuer wieder. Alles fängt vom vorne an.
Sorry, vielleicht hab ich da einen Hänger, doch verstehe das nicht!
In der GuV wird immer in Netto gebucht. Die USt hat damit nichts zu tun und ist ein durchlaufender Posten, dessen Zahlung oder Forderung sich am Jahresende ergibt, die aber nichts mit Gewinn oder Verlust zu tun hat. So habe ich das zumindest mal gelernt.  
Ich würde es ja bezügl. der Eür noch verstehen, wenn dem gegenüber auch die Zahlung als Ausgabe angesetzt wird, so dass das Null zu Null aufgeht. Dann würde sich das ja wieder ausgleichen. Aber dem ist ja nicht so, denn der Ausgleich erfolgte erst 2016.
Wenn ich jetzt beispielsweise in der Bilanz 2014 eine Verbindlichkeit (Netto) an xy hätte, und diese erst im Jahr 2016 bezahlt worden wäre, würde das ebenso gehandhabt werden und dieser Betrag in der Eür 2015 als Einnahme erfasst werden?
Und das schlägt sich dann als "Gewinn" für 2015 nieder?
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