ich hab da ein Problem.
Wir sind Ust-Istversteuerer. Vereinsbuchhaltung.
Wir buchen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten.
Jedoch haben wir jetzt einen Vorgang (tauschähnliches Geschäft), bei dem eigentlich gar kein Geld fließt. Jedoch sind wegen unterschiedlicher Steuersätze die Bruttobeträge unterschiedlich, sodass wir noch etwas Geld bekommen. Allerdings war der Vorgang schon in 2016. Das Geld kommt also jetzt erst. Ich würde das Ganze gerne noch in 2016 rein bringen. Beide Rechnungen (unsere und die der Gegenseite) sind auf 2016 ausgestellt.
Das hieße jetzt aber für mich, dass ich eine Forderungen zum 31.12.16 habe i.H. des Mwst-Anteils aus unserer Rechnung. Also nur ein Teilbetrag.
Als Istversteuer würde ich ja dann erst buchen, wenn Geld fließt. Da aber nur die kleine mwst-Differenz zu zahlen ist, frage ich mich, ob ich hier wählen kann. Ich würde das gerne in 2016 rein buchen.
Sieht das doof aus, wenn ich so eine kleine Forderung stehen habe, wo wir sonst nie was stehen haben?
ich würde dann ja auch die Umsatzsteuer abführen, für diesen Teilbetrag, der noch nicht da ist. kann ich das? Soll ich das nicht? Ist das egal?
Kurze bildhafte Darstellung. mit einfachen Beträgen:
100 Euro netto Wert, ein Tauschgeschäft.
Unsere Rechnung (Verein) ist über 119 Euro. Die Gegenseite hat 107 Euro.
Also müsste die Gegenseite noch 12 Euro bezahlen, diese müsste ich, wenn ich den Vorgang in 2016 drin haben will, auf Forderungen buchen.
Die Umsatzsteuer würde ich der Einfachheit halber komplett in 2016 abführen. (müsste ich meine Jahreserklärung korrigieren)
Hat einer eine Ahnung, ob das elegant oder doch eher doof ist?
Wäre riesig nett
Danke euch.
Viele Grüße
Jenny