ich bin EÜR'ler mit IST-Versteuerung und betreibe ein Nebengewerbe im Bereich Veranstaltungstechnik. Selten, aber doch immer wieder habe ich den Fall, dass entweder Kunden größere Aufträge bei mir per Vorkasse bezahlen oder ich selbst einen größeren Einkauf per Vorkasse zahle. Dabei ist es immer so, dass der Vorkassenbetrag 100% der Endsumme beträgt. Nun frage ich mich, wie ich das via EÜR ohne die Nutzung von Kreditoren und Debitoren richtig buche. Mein Vorschlag:
Fall 1: Kunde bestellt bei mir und zahlt 100% des Auftragwertes = 119€ brutto im Voraus
- ich erstelle ein Angebot
- Kunde nimmt es an, ich erstelle eine Auftragsbestätigung mit Zahlungsaufforderung und dem Vermerk "Auftragsbestätigung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug" (so habe ich es mir bei meinen eigenen Großlieferanten abgeschaut)
- Kunde zahlt im voraus, ich buche: 1200 Bank 119€ an 1718 Erhaltene Anzahlungen 100€ und 1776 USt. 19% 19€
- Ergo erfasse ich den Betrag bei Zahlungseingang und führe auch die Umsatzsteuer an diesem Datum ab
- Bei Lieferung erstelle ich dann eine Rechnung, mit der der Kunde dann auch seinen Vorsteuerabzug hat
- Ich buche nur nur noch den Nettobetrag um: 1718 Erhaltene Anzahlungen 100€ an 8400 Erlöse 100€
Fall 2: Ich tätige eine Bestellung (Wareneinkauf) und zahle 100% des Auftragswertes = 119€ brutto im Voraus
- ich erhalte nach Bestellung meistens eine Email mit Auftragsübersicht und Bitte um Vorkasse
- ich zahle daraufhin und buche: 1510 Geleistete Anzahlungen 119€ an 1200 Bank 119€
- Vorsteuer ziehe ich hier noch nicht, da mir keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt
- Bei Lieferung der Ware und Erhalt der Rechnung buche ich dann: 3400 Wareneingang 100€ und 1576 Vorsteuer 19% 19€ an 1510 Geleistete Anzahlungen 119€
- Vorsteuerabzug dann eben erst an dieser Stelle
Sorry für den langen Text. Aber ist diese Vorgehensweise so okay? Auch jahresübergreifend bzw. zwischen Veranlagungszeiträumen?
Vielen Dank. Ich freue mich sehr auf Rückmeldungen.