IAB - etwas unkoventionelle Behandlung :)

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IAB - etwas unkoventionelle Behandlung :)
​Hallo zusammen,


ich 2017 habe ich einen IAB i.H.v. 5000€ gebildet. Allerdings nicht bezogen auf 40 % der geplanten Anschaffungskosten, sondern es waren 21 %.


Frage 1: Wird die geplante Investitionssumme/Prozentsatz Bildung IAB irgendwie an die Behörden übermittelt? In den Daten zur Steuer 2017 finde ich nur die Übermittlung der 5000€ als gewinnerhöhend.


Das beabsichtigte Wirtschaftsgut wurde nicht angeschafft. Um den IAB aber nicht rückgängig machen zu müssen würde ich ihn gern für andere Wirtschaftsgüter, die ich in 2020 angeschafft habe, benutzen. Über diese würde ich Hinzurechnungen bilden, bis ich auf die 5000€ komme.


Frage 2: Muss der prozentuale Anteil Hinzurechnung ggü. Anschaffungskosten den 21 %, die Grundlage für die Bildung des IAB waren, entsprechen?


Frage 3: Da der IAB nun auf mehrere Wirtschaftsgüter verteilt wird, muss der prozentuale Anteil Hinzurechnung ggü. Anschaffungskosten​ für alle Wirtschaftsgüter gleich sein?


Im Gesetzestext finde ich stets nur die Angabe "bis zu 40 %" und auch keine Korrelation zwischen Prozentsatz Bildung IAB und Prozentsatz Hinzurechnung ggü. Anschaffungskosten​. Steuerberater ist leider überfragt "wir machen alles mit 40%"... Hilfe  :)


Beste Grüße
Christian​
Hallo chegel,

die Investitionsfrist für den IAB (der nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2018 gebildet wurde) wurde wegen Corona um ein Jahr verlängert. Das trifft voll auf dich zu. (neues Jahressteuergesetz 2020)
Du hättest also noch ein Jahr Zeit um die geplante Investition zu tätigen und brauchst nicht krampfhaft irgend etwas noch im Jahr 2020
hinzurechnen.

Der IAB wird in der Bilanz ausgewiesen und nicht an eine Behörde übermittelt.

Ich werde zu diesem Thema noch weiter recherchieren und dir nochmals schreiben, wenn ich etwas gefunden habe.

LG
Hi,

danke für diese erste Antwort und die Mühe. Die Verlängerungsmöglichkeit war bekannt. Allerdings möchte ich den IAB "loswerden", da durch Corona in 2021 keine nennenswerten Investitionen stattfinden werden. Und die aufsummierten Anschaffungen 2020 würden eben für die Auflösung des IAB ausreichen.

Beste Grüße!
Hallo Christian,

habe nochmals recherchiert zu deinen Fragen.

Ich muss mich allerdings korrigieren, der IAB wird nicht in der Bilanz, sondern außerbilanziell, wenn die Steuerbilanz gemacht ist
hinzugerechnet oder abgezogen.

Hier noch ein Link, den ich gelesen habe

https://www.steuerschroeder.de/investitionsabzugsbetrag/investitionsabzugsbetrag-aufloesung.html

und ein Video auf youtube, das allerdings schon älter ist aus dem Jahr 2015

https://youtu.be/AbWG5OZlBsE

Ich habe jedoch mehrere Videos auf Youtube angeschaut .

Nach diesem Video ist der Sachverhalt so, dass du zu Anfang deiner Investionsabsicht angeben musstest, für was du den IAB bildest.
Zum Beispiel Kauf eines Auto´s, einer Maschine oder Büroausstattung.

Dann muss das auch angeschafft werden. Überlegst du dir das anders und hast keine Absicht mehr das Wirtschaftsgut zu kaufen musst
du den IAB auflösen.
Wie du schreibst, hast du aber dafür andere Wirtschaftsgüter angeschafft, um den IAB nicht rückgängig machen zu müssen.
Lt. dem Youtube Video und dem Link von dem Steuerberater geht das aber nicht, das heißt das Finanzamt wird das wahrscheinlich nicht
anerkennen, da die Wirtschaftsgüter benannt werden müssen.

Bsp. geplanter Kauf eines Sprinters, dafür gekauft Computer, Scanner, Drucker, Kaffeemaschine geht in diesem Fall nicht.

Ich hab extra nochmals recherchiert, weil ich gedacht habe, das ist bestimmt veraltet, aber dem ist anscheinend nicht so.
Hat dich dein Steuerberater darüber nicht aufgeklärt ?

Außerdem ist sind die 40% nur die Obergrenze zur Bildung des IAB, es gehen alle Prozentsätze darunter auch 1% wäre denkbar.
Das Muster ist aber immer das gleiche. ob du nun 40% hast oder 21%.

LG
Bindungszwang und Benennungspflicht wurden doch aber ab 2016 abgeschafft.
Das Video ist aus 2015. Das war der Stand vor den angesprochenen Gesetzesänderungen.
Hallo Christian,

bitte entschuldige, ich habe auf veralteten  Seiten geschaut.

Inzwischen habe ich viel im Internet gelesen auch in den aktuellen Gesetztestexten auf nwb.

Ich verstehe auch deine Frage 2 nicht, was du mit prozentuale Hinzurechnungen meinst gegenüber Anschaffungskosten.
Da kann was nicht stimmen. Da geht es doch ganz konkret um Summen und nicht um prozentuale Hinzurechnungen.
Ich denke, das ist der springende Punkt des Unverständnisses.

Vielleicht teilst du uns dein Verständnis mit und eventuell muss die Fragestellung geändert werden.

Bsp: gebildeter IAB Summe 5000,00€ ( 21 % von geplanter Investitionssumme XXXX)
        gekaufte Wirtschaftsgüter in 2020
       - Notebook mit Software 2000,00€
       - Drucker 800,00€
       - Schreibtisch 200.00€
       - Fachliteratur 100,00€
       - Werkzeugkoffer 500,00
       - Bohrmaschine 500,00

        bis die 5000,00 € voll sind.

Die angeschafften Wirtschaftsgüter müssen aber noch abgeschrieben werden.

Vielleicht magst du noch ein paar Erläuterungen geben zur ursprünglich geplanten Summe und der Höhe des IAB und ob du
Freiberufler oder Einnahmeüberschussrechner bist etc..
Dann kann man auch detaillierter schauen.

Es gibt auch ein Anwendervideo von DATEV über die Verteilung des IAB auf mehrere Wirtschaftsgüter. Das habe ich mir auch angeschaut.
Da geht es höchstens darum, ob man die Sonderabschreibung von 20% nutzen kann.

Also bitte schreib nochmal.

LG
Bearbeitet: Redakteur - 06.03.2021 08:22:22 (Werbung entfernt!)
Hallo,

nichts für ungut und ich mag niemandem zu nahe treten, aber bist du dir sicher, dass du dich mit dem Thema IAB gut genug auskennst?

Es sollte jedenfalls bekannt sein, dass die durch eine Anschaffung erzeugte Hinzurechnung (= "Verbrauchen des IAB") immer nur ein Bruchteil, genauer max. 40%, neuerdings sogar 50% der Anschaffungskosten betragen darf.

Darüber hinaus wurde mittlerweile anderweitig geklärt, dass die in meinen Ursprungsfragen dargestellte Vorgehensweise in Ordnung ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

MfG
Zitat
chegel schreibt:
Hallo,

nichts für ungut und ich mag niemandem zu nahe treten, aber bist du dir sicher, dass du dich mit dem Thema IAB gut genug auskennst?

Es sollte jedenfalls bekannt sein, dass die durch eine Anschaffung erzeugte Hinzurechnung (= "Verbrauchen des IAB") immer nur ein Bruchteil, genauer max. 40%, neuerdings sogar 50% der Anschaffungskosten betragen darf.

Darüber hinaus wurde mittlerweile anderweitig geklärt, dass die in meinen Ursprungsfragen dargestellte Vorgehensweise in Ordnung ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

MfG
Sehr geehrter chegel,

ich bin kein Steuerberater aber ein junger Unternehmer der sich mit der Materie die letzten Wochen intensiv befasst hat, vor allem mit dem attraktiven IAB. Ich kann Fragen 1 und 2 für dich bekräftigen: du darfst laut aktuellen § 7g EStG einen IAB bilden aber bist zu keiner Bindung an Beschreibungen gesetzlich verpflichtet. Du kannst höchstens in Streitereien über die Gültigkeit der jetzigen Gesetzesgebung bei einem IAB von 2017 kommen da ja auch mal andere Abgabepflichten galten und du dadurch rückwirkend doch hinterfragt werden könntest. In diesem Fall solltest du cool bleiben; man kann dir wie du richtig im Thema erkannt hast nur unkonventionelle Methoden vorwerfen. Bist halt ein fragwürdiger Unternehmer, mehr nicht.

Die Frage 3 ist wirklich extremer Natur. Ich kann dir da nur mit meiner Interpretation, nicht mit meiner Erfahrung helfen. Da nun die Aufteilung des IAB auf beliebige Investitionen gewährt wird kannst du ihn auch beliebig auf die Anschaffungen verteilen. Dies soll ja auch bei der verbindlichen Anschaffung der Fall gewesen sein. Die Frage ist nur ob deine Steuerberater Software haben die das unterstützt. Ich glaube nicht dass deine Frage rechtlicher Natur ist sondern eher aufwandsparendem Ursprungs!

Viel Erfolg bei deinem Inventarmanagement! :wink1:
Zitat
chegel schreibt:
Frage 1: Wird die geplante Investitionssumme/Prozentsatz Bildung IAB irgendwie an die Behörden übermittelt? In den Daten zur Steuer 2017 finde ich nur die Übermittlung der 5000€ als gewinnerhöhend.
der Betrag wird übermittelt. für den %-Satz interessiert sich keiner, weil man normal die 40% nimmt, um die maximale Ersparnis zu kriegen.
das ganze rumrechnen mit verschiedenen %-Sätzen macht das nur unnötig kompliziert.

Zitat
Das beabsichtigte Wirtschaftsgut wurde nicht angeschafft. Um den IAB aber nicht rückgängig machen zu müssen würde ich ihn gern für andere Wirtschaftsgüter, die ich in 2020 angeschafft habe, benutzen. Über diese würde ich Hinzurechnungen bilden, bis ich auf die 5000€ komme.
Frage 2: Muss der prozentuale Anteil Hinzurechnung ggü. Anschaffungskosten den 21 %, die Grundlage für die Bildung des IAB waren, entsprechen?
es wird von 40% ausgegangen, d.h. solange du Wirtschaftsgüter im wert von 12.500 angeschafft hast, ist alles im grünen Bereich.
falls du mehr investiert hast:
wenn 2019 noch nicht abgegeben ist, könnte man da noch einen IAB bilden.


Zitat
Frage 3: Da der IAB nun auf mehrere Wirtschaftsgüter verteilt wird, muss der prozentuale Anteil Hinzurechnung ggü. Anschaffungskosten​ für alle Wirtschaftsgüter gleich sein?
wie gesagt: es ist nur von Interesse, ob du Wirtschaftsgüter im wert von insgesamt 12.500 oder mehr angeschafft hast.
ist das der fall?


Zitat
Im Gesetzestext finde ich stets nur die Angabe "bis zu 40 %" und auch keine Korrelation zwischen Prozentsatz Bildung IAB und Prozentsatz Hinzurechnung ggü. Anschaffungskosten​.
dein Steuerberater ist nicht überfragt. der dürfte wenig erfreut darüber sein das du das, was er macht, infrage stellst. man nimmt aus vereinfachungsgründen die 40%, weil man dann die meiste Ersparnis hat.
wenn man weiß, man muss in den nächsten 2-3 Jahren eine neue Maschine für 100.000 kaufen und will daher einen IAB bilden in höhe von 40% der Anschaffungskosten, der die Steuer entsprechend mindert - warum soll man einen niedrigeren %-Satz nehmen und auf einen teil der Steuerminderung verzichten?
man kann das zwar tun, aber es macht halt so gut wie keiner.

die Erhöhung von 40% auf 50% ist für dich nicht relevant, weil das nur IAB betrifft, die in 2020 oder danach gebildet werden. dein IAB ist aus 2017.
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