Ich bin nicht buchführungspflichtig. Nun überweise ich einen Betrag von meinem Geschäftskonto auf mein Privatkonto. Muss ich das trotzdem irgendwie buchen? Mein einfaches BUFÜ-Software bietet das so gar nicht an.
Wäre für ein Tipp dankbar.
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25.01.2011 22:20:22
Guten Abend!
Ich bin nicht buchführungspflichtig. Nun überweise ich einen Betrag von meinem Geschäftskonto auf mein Privatkonto. Muss ich das trotzdem irgendwie buchen? Mein einfaches BUFÜ-Software bietet das so gar nicht an. Wäre für ein Tipp dankbar. |
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25.01.2011 22:38:47
Hallo masterx1978,
ja öh mir hat der Steuerberater den ich am Anfang meiner Gründung hatte einmal gesagt, dass alle Zu- und Abgänge in Verbindung mit dem Betriebskonto erfasst werden müssen. Und seitdem führe ich meine Buchungen auch so durch. D.h. wenn ich Geld für private Zwecke vom Betriebskonto nehme, buche ich die Entnahme als Privatentnahme (Kto.1800) an Bank (Kto.1200). Fülle ich das Betriebskonto mit privaten Geldern, buche ich das als Privateinlage (Kto. 1890) an Bank (Kto.1200). Privatentnahme und -einlage in Verbindung mit Kasse geht natürlich auch so. ... zumindest bei mir ![]()
Bearbeitet:
Klecksmann - 25.01.2011 22:39:23
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25.01.2011 22:42:50
Vielen Dank für Deinen Beitrag.
Aber später in der EÜR ist die Privatentnahme doch gar nicht relevant. Oder liege ich da richtig falsch? LG |
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25.01.2011 22:43:36
Da hat dein Stb. recht. Bei privaten Entnahmen/Einlagen wird gegen diese Privatkonten gebucht.
Nachtrag: vom Grundsatz her zwar nicht, jedoch wenn du die Buchung auslässt, dann hast du eine differenz zw. dem Kontobestand deiner Bank und dem Kontostand in der Buchführung. Gruß Andreas
Bearbeitet:
Ansimi - 25.01.2011 22:45:26
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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25.01.2011 22:52:00
Hm relevant sind die Entnahmen bzw. Einlagen schon und werden auch in der EÜR ausgewiesen. Also wie gesagt, ich kann da nur aus meiner persönlichen Erfahrung im Umgang mit meiner Buchhaltungssoftware sprechen. Bei dieser werden in der EÜR die Summen der Privateinlagen und-entnahmen ausgeweisen. Ich denke, dass das Finanzamt evtl. bei einer Prüfung schon gerne die Summe der Privatentnahmen sehen möchte. |
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25.01.2011 22:52:44
Danke euch.
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