Guten Tag zusammen!
Ich bin heute auf ein kleines Problem gestoßen, bei dem mir ausgiebiges Googlen auch nicht weitergeholfen hat.
Ich bin momentan leider in der Lage, dass ich ALG 2 beantragen muss.
Nun hatte ich allerdings bis Ende 2017 ein Kleingewerbe (das die letzten Monate jedoch gar nichts mehr eingebracht hat), deshalb brauche ich für den ALG-2-Antrag nun eine "qualifizierte Einnahme-/Überschussrechnung" der letzten 6 Monate. Nur weiß ich grad überhaupt nicht, was das ist bzw. wie ich sowas anfertige.
Für die jährliche Steuererklärung reichte immer eine "normale" EÜR.
Muss ich für eine qualifizierte EÜR jetzt zum Steuerberater?
Vielleicht kann mir ja irgendjemand bei diesem Problem helfen.
Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben waren im letzten halben Jahr übrigens gleich Null...
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Ich bin heute auf ein kleines Problem gestoßen, bei dem mir ausgiebiges Googlen auch nicht weitergeholfen hat.
Ich bin momentan leider in der Lage, dass ich ALG 2 beantragen muss.
Nun hatte ich allerdings bis Ende 2017 ein Kleingewerbe (das die letzten Monate jedoch gar nichts mehr eingebracht hat), deshalb brauche ich für den ALG-2-Antrag nun eine "qualifizierte Einnahme-/Überschussrechnung" der letzten 6 Monate. Nur weiß ich grad überhaupt nicht, was das ist bzw. wie ich sowas anfertige.
Für die jährliche Steuererklärung reichte immer eine "normale" EÜR.
Muss ich für eine qualifizierte EÜR jetzt zum Steuerberater?
Vielleicht kann mir ja irgendjemand bei diesem Problem helfen.
Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben waren im letzten halben Jahr übrigens gleich Null...
Vielen Dank schonmal im Voraus!