Hallo zusammen.
Folgendes sei gegeben:
Selbständiger, umsatzsteuerpflichtig, EÜR
Für ein Kundenprojekt wird über Monate eine weite Strecke mit der Bahn zum Kunden gependelt.
Der Arbeitsplatz bei diesem Kunden ist nur für dessen Auftrag zu nutzen.
Andere Tätigkeiten (eigene Büroarbeit, Aquise usw.) werden vom heimischen Arbeitsplatz aus erledigt.
Es wird eine Bahncard 100 angeschafft (per Einmalzahlung im Jahr 2017 € 4190 incl USt.).
In 2017 und 2018 werden jeweils > 15.000 km zum Kunden gependelt.
Meine Fragen:
(1) Ist es zulässig, statt der tatsächlichen Kosten in beiden Jahren jeweils die Pauschale (€ 4500) in Anrechnung zu bringen?
Vorsteuer für die BC100 dürfte dann wohl nicht geltend gemacht werden - richtig?
(2) Ist es zulässig, für 2017 die tatsächlichen Kosten anzusetzen und die Vorsteuer für die BC 100 geltend zu machen.
(Die Alternativkosten für Einzeltickets in 2017 wären höher als die Kosten der BC 100)
Kann man dann aber die Fahrten in 2018 zusätzlich per 0,30-Cent-Pauschale abrechnen (€4500)?
Folgendes sei gegeben:
Selbständiger, umsatzsteuerpflichtig, EÜR
Für ein Kundenprojekt wird über Monate eine weite Strecke mit der Bahn zum Kunden gependelt.
Der Arbeitsplatz bei diesem Kunden ist nur für dessen Auftrag zu nutzen.
Andere Tätigkeiten (eigene Büroarbeit, Aquise usw.) werden vom heimischen Arbeitsplatz aus erledigt.
Es wird eine Bahncard 100 angeschafft (per Einmalzahlung im Jahr 2017 € 4190 incl USt.).
In 2017 und 2018 werden jeweils > 15.000 km zum Kunden gependelt.
Meine Fragen:
(1) Ist es zulässig, statt der tatsächlichen Kosten in beiden Jahren jeweils die Pauschale (€ 4500) in Anrechnung zu bringen?
Vorsteuer für die BC100 dürfte dann wohl nicht geltend gemacht werden - richtig?
(2) Ist es zulässig, für 2017 die tatsächlichen Kosten anzusetzen und die Vorsteuer für die BC 100 geltend zu machen.
(Die Alternativkosten für Einzeltickets in 2017 wären höher als die Kosten der BC 100)
Kann man dann aber die Fahrten in 2018 zusätzlich per 0,30-Cent-Pauschale abrechnen (€4500)?