Hallo zusammen,
ich habe mich Mitte letzten Jahres zusammen mit einem Geschäftspartner selbständig gemacht, kleine Agentur gegründet als GbR. Die Ust. haben wir monatlich angemeldet, meistens kleine Rückzahlungen vom FA aufgrund einiger Ausgaben, z.T. aber auch höhere Ust.Zahlungen an das FA aufgrund abgewickelter Aufträge.
Nun steht zum ersten Mal der Jahresabschluss an, den wir in Form einer EÜR mit Elster selbst machen wollen. Was ich an der Stelle nicht ganz verstehe, weshalb die vereinnahmte Ust. zunächst bei den Betriebseinnahmen hinzu zu rechnen ist, die gezahlten Vorsteuerbeträge bei den Betriebsausgaben anzusetzen sind und somit beides Einfluss auf den Gewinn hat. Da wir mehr Ust. "gezahlt" als "eingenommen" haben, erhöht dies ja unseren Gewinn! Ich dachte immer die UST wäre ein "durchlaufender Posten" und da wir ja entsprechend an das FA gezahlt haben, verstehe ich nicht so recht weshalb das bei der Gewinnermittlung nun nochmals berücksichtig wird, hier sollten doch nur die Netto-Beträge relevant sein, oder verstehe ich das komplett falsch?! Wäre klasse wenn uns hier jmd helfen könnte.
PS: Den ermittelten Gewinn geben wir dann beide zu 50% in unserer Ekst.erklärung an , korrekt? (wir sind beide zu 50% beteiligt)
ich habe mich Mitte letzten Jahres zusammen mit einem Geschäftspartner selbständig gemacht, kleine Agentur gegründet als GbR. Die Ust. haben wir monatlich angemeldet, meistens kleine Rückzahlungen vom FA aufgrund einiger Ausgaben, z.T. aber auch höhere Ust.Zahlungen an das FA aufgrund abgewickelter Aufträge.
Nun steht zum ersten Mal der Jahresabschluss an, den wir in Form einer EÜR mit Elster selbst machen wollen. Was ich an der Stelle nicht ganz verstehe, weshalb die vereinnahmte Ust. zunächst bei den Betriebseinnahmen hinzu zu rechnen ist, die gezahlten Vorsteuerbeträge bei den Betriebsausgaben anzusetzen sind und somit beides Einfluss auf den Gewinn hat. Da wir mehr Ust. "gezahlt" als "eingenommen" haben, erhöht dies ja unseren Gewinn! Ich dachte immer die UST wäre ein "durchlaufender Posten" und da wir ja entsprechend an das FA gezahlt haben, verstehe ich nicht so recht weshalb das bei der Gewinnermittlung nun nochmals berücksichtig wird, hier sollten doch nur die Netto-Beträge relevant sein, oder verstehe ich das komplett falsch?! Wäre klasse wenn uns hier jmd helfen könnte.
PS: Den ermittelten Gewinn geben wir dann beide zu 50% in unserer Ekst.erklärung an , korrekt? (wir sind beide zu 50% beteiligt)