für eine aktuelle Situation habe ich folgende Herausforderung:
Unser Unternehmen (IST-Versteuerer, Vorsteuerabzugsberechtigt, bilanzierendes Unternehmen, Kontenrahmen SKR 04) führt Natursteine aus China ein. Hierbei leisten wir typischerweise beim Produzenten in China eine Anzahlung in Höhe von 30-50% in USD, damit die Produktion überhaupt anläuft, und eine Schlusszahlung in Höhe von 50-70% bei erfolgter Verschiffung (gegen Vorlage des Bill of Lading), ebenfalls in USD.
Die Ware wird regelmäßig über die Niederlanden eingeführt (Rotterdam), wo auch unserer Fiskalvertreter sitzt, der alle Zollformalitäten erlegt (Anmeldung zum Zoll, Orga der Zollkontrolle, Einreichung Dokumente etc.). Die Ware wird dann anschließend von Rotterdam nach Deutschland per Barge oder LkW geliefert.
Da ich leider nicht auf meinen Vorgänger in der BuHa zurückgreifen kann, würde ich folgende Buchungen vornehmen:
]Rechnungsbetrag (ab Werk China): 1412.15 USD
Unsere Anzahlung im konkreten Fall: 693,00 USD
Unsere Bank rechnete den Wechselkurs USD/EUR um mit 1,0837 und stellte Courtage 2,50 EUR sowie 15,00 Auslandsgebühr in Rechnung.
Belastungsbetrag der Bank somit: 639,48 EUR + 2,50 EUR + 15,00 EUR = 656,98 EUR
Meine Buchung der Anzahlung wäre hier somit zum Zeitpunkt der Belastung durch die Bank:
5559 Steuerfreie Einfuhren 639,48 EUR an 70xxx Kreditor in China 639,48 EUR
70xxx Kreditor in China 639,48 EUR an 1800 Bank 656,98 EUR
6855 Nebenkosten des Geldv. 17,50 EUR
Die Restzahlung (ca. 4 Wochen nach Anzahlung an Produzenten) würde ich dann ebenso buchen:
Restbetrag lt. Re. des chines. Produzenten: = 719,15 USD
Neuer Umrechnungskurs der Bank USD/EUR = 1,1183
Courtage der Bank: 2,50 EUR
Auslandsgebühr der Bank = 15,00 EUR
Gesamtbelastung durch Bank = 660,57 EUR
5559 Steuerfreie Einfuhren 643,07 EUR an 70xxx Kreditor in China 643,07 EUR
70xxx Kreditor in China 643,07 EUR an 1800 Bank 660,57 EUR
68555 Nebenkosten des Geldv. 17,50 EUR
Wieder ca. 3 Wochen später geht die Rechnung des deutschen Spediteurs aus Hamburg bei uns ein, der in unserem Auftrag einen Fiskalvertreter in Rotterdam engagiert hat. Wir haben hierzu die Vollmacht an den Fiskalvertreter erteilt und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Beim Fiskalvertreter in Rotterdam handelt es sich auch gleichzeitig um den Fiskalvertreter unseres Spediteurs im Hamburg. Er bedient sich dessen Dienste regelmäßig.
Rechnung des Spediteurs aus Hamburg besagt:
Anteilige Seefracht (umgerechnet in EUR)= 88.50 EUR
Anteilige Hafenkosten in Rotterdam = 112.05 EUR
Kosten der Fiskalverzollung = 55.00 EUR
Transport von Rotterdam nach Deutschland = 394,45 EUR
Umfuhrkosten Rotterdam = 115,00 EUR
Pflanzenbeschau (=Kontrolle der Holzverpackungen) in Rotterdam = 314,52 EUR
Somit ergibt sich eine Netto-Summe in Höhe von 1079,52 EUR.
Diesen Betrag hat der Hamburger Spediteur auf seiner Rechnung 19% UST unterworfen (=205,11 EUR).
Ferner stellt er auch Zollgebühren in Höhe von 22,76 EUR (steuerfrei) in Rechnung.
Es ergibt sich somit ein Zahlungsbetrag des Hamburger Spediteurs von 1079,52 EUR + 2015,11 EUR + 22,76 EUR = 1307,39 EUR.
Ich würde hier wie folgt zum Zeitpunkt der Rechnungszahlung an den Spediteur aus hamburg buchen:
5800 Bezugsnebenkosten 1079,52 EUR an 70xxx Kreditor Spediteur Hamburg 1307,38 EUR
1406 Abziehbare VSt(19%) 205,11 EUR
5840 Zölle 22,76 EUR
70xxx Kreditor Spediteur Hamburg 1307,38 EUR an 1800 Bank 1307,38 EUR
Was mache ich nun mit den 19% Einfuhr-Umsatzsteuer? Diese fehlt ja noch. Zwar wurde sie nicht zahlungswirksam, sie soll aber korrekt abgebildet werden in unseren Büchern als IST-Versteuerer.
Außerdem frage ich mich, warum der Hamburger Spediteur mir keine Netto-Rechnung ausgestellt hat. Ist für mich erstmals kein Problem, da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin, aber nun tritt wohl die Situation ein, dass Einfuhr-USt und 19% deutsche USt bezahlt werden. Das erscheint mir "doppelt gemoppelt". Wobei "bezahlt" in der Tat nur die ausgewiesenen 19% auf der Spediteurs-Rechnung werden.
Eine Einigung mit dem Spediteur ist nicht möglich, da die Zusammenarbeit aufgrund Differenzen eingestellt worden ist.
Zudem habe ich die Situation, dass ich keinen Steuerbescheid vom Spediteur erhalten habe (bzw. dieser war nicht korrekt). Ferner hat er mit anderen Kursen gerechnet als meine Bank.
Die 19% Einfuhr-USt. werden ja nur bei der VST-Monatsanmeldung aufgelistet und dann gleich wieder abgesetzt, sind also nicht zahlungswirksam.
Ich würde die Einfur-USt. (19%) trotzdem wie folgt buchen parallel zum Zeitpunkt der Zahlung der Spediteursrechnung:
Bemessungsgrundlage für EUST: 2352,78 EUR
EUST 19% = 477,03 EUR
Zoll (wie oben erwähnt, bereits in Bemessungsgrundlage enthalten) = 22,76 EUR
3820 USt-Vorauszahlung Verrechn.kto 477,03 EUR an 1406 VSt 19% 477,03 EUR an
1433 Bezahlte Einfuhr-USt 477,03 EUR an 3820 USt-Vorauszahlung Verrechn.kto 477,03 EUR
Bei dieser Buchug bin ich mir allerdings nicht sicher. Gegen Bank oder Kasse kann ich nicht buchen, da die EUSt ja nicht zahlungswirksam geworden war.
Gegen 1406 abziehbare VSt. kann ich auch nicht direkt buchen, da ja bekanntermaßen das Verrechnungskonto für Zahllast bzw. VSt-Überhang das Konto 3820 ist. Somit erscheint mir dieses am korrektesten.
Ich bitte hier allerdings um eure fachmännische Meinung.
Merci im Vorfeld für eure zeitnahen und fundierten Einschätzungen!