Feuerwehreinsatzpläne aktivieren?

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Feuerwehreinsatzpläne aktivieren?, Feuerwehreinsatzpläne als eigenes WG, Gebäudebestandteil oder Aufwand?
Hallo zusammen,

mir stellt sich gerade die Frage als was man Feuerwehreinsatzpläne für ein Werksgelände / Gebäude behandelt?
3 Kollegen, 3 Meinungen...   :D
Wie seht ihr das? Gerne auch mit Begründung!

- eigenes WG
- Bestandteil zu einem Gebäude
- Aufwand

Danke im Voraus & liebe Grüße
die drei ?
Was ist ein Feuerwehreinsatzplan?
... ja, das hab ich mich zu Anfang auch gefragt  :D

Aber nach Rücksprache mit Hr. Google weiß ich nun:
Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095 werden oft im Baugenehmigungsverfahren von den Feuerwehren gefordert. Manchmal aber auch Jahre später erst erstellt und dann bei den Feuerwehren eingereicht.
Dieser hilft der Feuerwehr im Einsatz besser sich vor Ort zurechtzufinden, da alle wichtigen feuerwehrrelavanten Dinge (besondere Gefahren, Gefahrstoffe, Feuerwehrzufahrten, Lage der Brandmeldezentrale, Rettungswege, Rauch- und Wärmeabzug, Löschwasserentnahme, Löschwasserrückhalteeinrichtungen, usw.) mit Symbolen auf dem Plan eingezeichnet ist.

Danke im Voraus!

Liebe Grüße
die drei ?
Hey Leute,

ein Forum funktioniert nur dann, wenn Diskussion und Meinungsaustausch stattfindet!!!

Hat denn wirklich keiner eine Meinung dazu???

Danke!

Liebe Grüße
die drei ?
Zitat
Hat denn wirklich keiner eine Meinung dazu???
Interessant wäre zu wissen...

1) Auf welcher Grundlage hat die Abteilung Feuerwehr der öffentlichen Verwaltung das Vorhandensein dieser Pläne eingefordert?
2) Ist die Betriebserlaubnis abhängig von dem Vorhandensein der Pläne?
3) Über welche Kosten sprechen wir bzw wieviele Pläne wurden für Anzahl Gebäude bzw Gelände erstellt?

Gruß Bert
Ja, stimmt... das könnte für die Beurteilung nicht ganz unwichtig sein  :)

zu 1) Die Stadt hat die Pläne eingefordert. Im Zusammenhang mit ein paar Grundstückskäufe und An- bzw. Umbauten an bestehenden Bürogebäuden bzw. Fertigungshallen.
zu 2) kann ich nicht ganz zu 100 % beantworten. Da allerdings bislang der Betrieb lief (ohne bzw. mit uralt-Plänen) gehe ich davon aus, dass dies keine Voraussetzung ist.
zu 3) ca. 10.000 EUR für einen Geländeplan, sowie 2 Gebäude... Die Gesamtkosten sind allerdings NICHT einzeln zuordenbar.
       (lt. Dienstleister keine Aufteilung auf die betreffenden Gebäude möglich -> m.E. ist dadurch eine Aktivierung zum Gebäude schon mal ausgeschlossen....)

Liebe Grüße
die drei ?
Hallo,

ich würde es als Aufwand verbuchen.

Die Herstellkosten der Gebäude sind es wohl nicht, da die Gebäude und das Werk ja schon stehen und anscheinend funktionieren bzw in Betriebe genommen wurden. (Funktionsbereiter Zustand)

Beim eigenen WG, könnte sein, scheitert aber nach meiner Sicht an der Veräußerbarkeit unabhängig vom Unternehmen. Wer sollte den Plan kaufen ?
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
zu 3) ca. 10.000 EUR für einen Geländeplan, sowie 2 Gebäude...
Das ist schon mal eine Summe.

Würde es als nachträgliche AHK zu den Gebäuden oder als eigenes WG im Bereich der Gebäude sehen.

@sroko
die Frage nach eigenständiger Veräußerbarkeit ist zwar interessant, aber ich würde hier einen unabdingbaren Zusammenhang mit den Gebäude sehen; quasi als "papierhaften" Bestandteil


Interessant in der Sache könnte das hier sein: Marktflecken Weilmünster; Jahresabschluss 2011 (Seite 17/203 bzw 17von76)
Aktiva
Sachanlagen
1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken
Angabe der Buchwerte zum Bilanzstichtag
004072/024 70594416 Erstellung Feuerwehrplan, Flucht-/Rettungspläne KiGa WOL


Würde in meinen Augen auch aufgrund des hohen Betrages durchaus die Aktivierung als eigenes Wirtschaftsgut bestätigen.


Gruß Bert
eigenständige Veräußerung wahrscheinlich nicht möglich... außer an einen Käufer des gesamten Betriebs... also ein gewisser Teilwert steht durchaus dahinter.

Zum Gebäude aktivieren: Funktionsbereitschaft ist/war auch ohne Pläne möglich, einzelne Zuordnung gar nicht möglich -> schwierig... außerdem: auf 33 Jahre abschreiben???? Gar nicht erwünscht  :D
als Aufwand seh ich's tatsächlich aber auch nicht.... Denn ich habe ja einen physischen VG erworben, der über mehrere Jahre wohl zu verwenden ist (ähnlich einem Bild, das ich in Auftrag gebe)
Ich tendier zu "Betriebsausstattung" und lass den Prüfer drauf kommen ;o)

Danke aber für eure Gedanken!

Liebe Grüße
die drei ?
Der Verweis auf auf den Jahresabschluss 2011 des Marktfleckens Weilmünster wird hier aus dem Zusammenhang gerissen. Wenn man die Seite 17 des zitierten Abschlusses aufmerksam liest, erkennt man, dass unter die Bilanzposition Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken noch eine Kommentierung über den unterjährigen lfd. Aufwand gesetzt ist Und hier finden sich dann auch die Kosten für die Fluchtplanerstellung wieder. Diese sind als lfd. Aufwand des Jahres zu verstehen. So gerne ich den nicht unerheblichen Aufwand in die Aktivierung nehmen würde, so wenig konnte ich eine über 266 (2) HGB hinaus gehende Grundlage finden, die diese Aktivierung rechtfertigen würde. Sorry, Bert.
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