ich hab mal eine Frage.
Wir haben folgendes, wo ich mir seit geraumer Zeit Gedanken mache und mich Frage, ob ich das zu "spitz" sehe und es geändert werden MUSS, oder ob es so beibehalten werden kann.
1. Wenn eine Rechnung erstellt wird, wird ja eine Rg.-Nr. vergeben. Wenn diese geändert wird, nachdem diese schon mal gedruckt wurde, wird eine "neue" Rg.-Nr. vergeben, in unserem Fall ist das die Rechnungsnummer unter da hinter ist ein Punkt und da dann fortlaufend 0 für die erste, 1 für die zweite und so weiter. So dass es ja natürlich immer eine neue Rg.-Nr. ist.
Jetzt ändere ich jedoch die Anschrift von einer gedruckten Rechnung, weil der Kunde nicht privat sondern auf die Firma haben möchte. Ist ja kein ding, nicht gebucht und nur gedruckt, kann diese jederzeit geändert werden.
Aber nach der Änderung ist es immer noch die selbe Rg.-Nr. also wenn nur diese Änderung wäre, dann Rg.-Nr. .0 und nicht, wie ich meine Rg.-Nr. .1, da dies ja eine Änderung ist??
Oder sehe ich das komplett verspitzt?
2. Kassenbuch-Journal
Das Kassenbuch-Journal wird in unser Vorsystem eingegeben und dort raus gebucht. Da kann auch ein Kassenjournal gedruckt werden. Aber dies beinhaltet alles mögliche von natürlich Beleg-Nr, Buchungstext, Betrag, Anfangs- und Endbestand.
Aber es ist nicht ersichtlich, welcher Steuersatz für die einzelnen Buchungen vorgenommen worden ist. Auch hier die Frage, MUSS das auf dem Journal stehen, so wie früher im Kassenbuch? Oder langt da vollkomend die Rechnung aus, wo der Steuersatz ja selbstverständlich ersichtlich ist?
Danke euch schon mal für die Antworten im Voraus und für Eure Mühen.
VG,
Anni