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CharlotteHH schreibt: Die Definition des Goodwill kenne ich schon, nun ist mir jedoch immer noch unklar, welche spezielle Bedeutungen das Goodwill in Bilanzen börsennotierter UN haben würde. |
Das wage ich zu bezweifeln, denn deine Aussage
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CharlotteHH schreibt: Soweit ich weiß, steht Goodwill in der Bilanz als immaterielles Anlagevermögen auf der Aktivseite und in der GuV-Rechnung als eine Aufwendung, oder...? |
weisst eher darauf hin, dass dir der Ursprung des Goodwill (überigens im Deutschen immer noch
der Goodwill) nicht so richtig klar ist.
Um einen Goodwill zu bilanzieren, muss man etwas erwerben und dieses etwas (hier in der Regel Firmen oder Firmenanteile) werden aktiviert. Dann wird der Wert des erworbenen Gegenstandes ermittelt und die Differenz zwischen Kaufpreis und Vermögenswert wird als Goodwill aktiviert oder als Badwill passiviert. Hier erfolgt nichts auf der Seite der GuV. Dies ist erst dann der Fall, wenn über Impairmenttest eine Änderung des Firmenwerts ersichtlich ist und dann eine Ab- oder Zuschreibung notwendig wird.
Auch in Deutschland darf in der Handelsbilanz der Goodwill nicht mehr abgeschrieben werden - die Steuerbilanz sieht anders aus. Unterschiede gibt es bei Firmen dieser Größenordnung in der Regel wenige, da diese nach IFRS (Pflicht bei mittleren und großen Unternehmen) bilanzieren und nicht nach HGB.
Ansonsten ist Goodwill ein Zukunftswert - man erhofft sich, dass der gezahlte Preis sich über Gewinne erlösen lässt. Hohe Goodwillbeträge in Bilanzen können daher Zukunftsrisiken in sich bergen und je höher der Goodwill, desto genauer sollte man sich das Eigenkapital ansehen!