Da ich meinen Pkw zu mehr als 90 Prozent betrieblich nutze, führe ich seit vielen Jahren ein formvollendetes Fahrtenbuch und muss auf diese Weise nur sehr geringen Eigenverbrauch versteuern. Nun denkt die Dame meines Herzens darüber nach, sich ein gebrauchtes Elektroauto zu gönnen. Sie nutzt den Wagen ausschließlich privat, also auch keine Fahrten zum Arbeitsplatz. Da würden wir einen Wagen nehmen, in den hinten auch meine berufliche Basisausrüstung reinpasst, weil ich es schön finde, Termine in der Innenstadt nicht mit meinem ohnehin schon sehr sauberen Erdgasauto wahrzunehmen, sondern mit dem Elektroauto. Ich vermute mal, dass ich damit viele innerstädtische betrieblichen Fahrten abdecken werde. Trotzdem wird der betriebliche Anteil sicher nicht über 50 Prozent hinausgehen.
Ich werde der Dame meines Herzens sicher etwa 50 Prozent des Kaufpreises dazuschießen. Nun frage ich mich, mit welcher sauberen Lösung ich den Fiskus an meinen elektrischen Fahrten beteiligen kann. Wäre es komplett mein Auto, würde ich (anders als beim Fahrzeug im BV) kein formvollendetes Fahrtenbuch führen, sondern die betrieblichen Kilometer zur einfachen Glaubhaftmachung im Kalender notieren und pro Kilometer 30 Cent buchen (Privateinlage an Aufwand).
Nun tragen wir aber die Anschaffungskosten beide zur Hälfte. Steuern und Versicherung wird sie zahlen, der Strom geht auf meine Rechnung, weil wir in meinem Haus wohnen. Wenn ich ihr die 30 Cent auszahle, muss sie vermutlich noch mal rechnerisch nachweisen, dass sie dabei keinen Gewinn macht, den sie versteuern müsste.
Soll ich ihr 15 Cent überweisen und mir die andere Hälfte?
Oder ganz anders? Ich denke mal nicht, dass es sinnvoll ist, auch den Zweitwagen ins BV zu nehmen, und dann die Privatnutzung nach der Prozentmethode (beim Elektroauto ein halbes Prozent) zu ermitteln, zumal wir vielleicht von privat kaufen und man da eh keine Vst ziehen kann.
Dankeschön!
Matthias