ich benötige dringend Hilfe bei der Verbuchung des folgenden Falls.
Das Unternehmen hat eine Software-Lizenz erworben in 2018 für EUR 12.000,00. Die Rechnung wird in zwei Teilrechnungen unterteilt. Die 1. Rechnung geht in 2018 zu, die 2. Rechnung in 2019. Nutzen kann das Unternehmen die Lizenz jedoch schon vollständig in 2018.
Aktivierungsfähigkeit: gegeben, da Erwerb in einem Einmalbetrag
Nun frage ich mich jedoch, ab wann kann ich die Lizenz tatsächlich aktivieren? Bereits in 2018 bei Zugang der 1. Teilrechnung? Die Lizenz läuft ja schon und die Software kann genutzt werden. Oder erst bei Eingang der zweiten Teilrechnung in 2019?
Kann mir jemand erklären, wie das ganze genau verbucht wird?
Danke schon mal.
Viele Grüße
MeKr