Ok, das ist nicht mehr ganz mein Steckenpferd, aber soweit ich mich erinnern kann, ist das nicht gut...
Ich versuch's mal so zu schildern, wie ich glaube, dass es war:
Es handelt sich um ein Reihengeschäft, bei dem es sich bei der zweiten Lfg. (deine Firma an den Kunden) um die bewegte Lfg. handelt (da ihr den Transport übernommen habt).
Bei einer bewegten Lfg. ist der Ort dort, wo die Lfg. beginnt.... hier also das Drittland. Dort demnach steuerbar (und evtl. steuerfrei, wenn die Ware aus dem Land raus kommt).... aber nach deren Recht....
Aber selbst, wenn man sich mit der ruhenden Lfg zufrieden gibt (Steuerfreiheit adé), ist der Ort am Ende wieder das Drittland und dort steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig.
Vielleicht kann dir jmd. anderes besser weiterhelfen… Wenn nicht:
- Ist die Lieferung schon erfolgt oder kann man noch was an den Bedingungen deixeln? (zuerst nach Dtl. liefern, anschließend ausführen.) Bzw. macht das Sinn? Um was für Drittländer handelt es sich?
- Werden die Waren von euch noch irgendwie verarbeitet/eingebaut?
- Um was für Beträge handelt es sich? (einkalkuliertes "Prüferfutter")
Liebe Grüße
die drei ?