Umsatzsteuerpflicht für Handelsunternemen

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Umsatzsteuerpflicht für Handelsunternemen
Liebe Forumteilnehmer,

ich habe folgende Frage: Ist ein Einzelunternehmen, das Waren veräußert, in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig oder gilt da die Jahresumsatzgrenze von 17.500,- genauso?

Vielen Dank und ein wunderschönes Wochenende.
Die Umsatzsteuerpficht hängt nicht an der Unternehmensart, sondern an der Teilhabe am Geschäftsverkehr. Und die Paragraphen gelten für alle gleich. Nur bitte beachten:
Im § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG wird in die Grenze von 17.500 Euro auch die (fiktiv) auf die Umsätze entfallende Umsatzsteuer eingerechnet
("... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der daraif emtfallenden Steuer ...."). Also im Endeffekt wird es bei Umsätze ab 14,700 Euro knapp mit dem Kleinunternehmer.
@Igor
ja natürlich. also optional freiwillig. du kannst dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen

Der Begriff Kleinunternehmer ist eigentlich nur ein Begriff für die Besteuerung.
Das hat wenig mit deiner Rechtsform  (Einzelunternehmer) zu tun.

Ich würde mich auf Aussagen in diesem Forum nicht verlassen. ist nicht das erste Mal, dass hier nur Halb- Unwahrheiten aus dem Netz präsentiert werden.

Zitat
sogehts schreibt:
Die Umsatzsteuerpficht hängt nicht an der Unternehmensart, sondern an der Teilhabe am Geschäftsverkehr. Und die Paragraphen gelten für alle gleich. Nur bitte beachten:
Im § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG wird in die Grenze von 17.500 Euro auch die (fiktiv) auf die Umsätze entfallende Umsatzsteuer eingerechnet
("... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz  zuzüglich der daraif emtfallenden Steuer  ...."). Also im Endeffekt wird es bei Umsätze ab 14,700 Euro knapp mit dem Kleinunternehmer.

wie kann man nur solchen Unfug verbreiten???
Weil man keine Ahnung hat oder zu faul ist selber zu recherchieren???
Da wird ein im Netz leider verbreiteter Satz gerne mal benutzt, der hinten und vorne falsch ist!

Den habe ich vor Jahren auch gesehen und mir kam das gleich suspekt vor. so ist das halt...  8)  :idea:

Ist also falsch! 17.500 sind der Umsatz und da muss man nicht Steuer oder sonstwas ein- oder rausrechnen.
Der Schwachsinn steht auch nirgends im § 19.....nirgends!!!!! Somit ist sogar noch falsch zitiert.

14,700 Umsatz und knapp.. wenn ich so was lese (wenn dann netto Umsatz, oder??) ... 17.500 ist die Grenze und fertig! Umsatz ist Umsatz und das brutto! hat man 18.000 werden EVENTUELL 19% Umsatzsteuer fällig und die 18.000 werden als brutto angesehen. Wie man das dann in der EKS macht ist nicht das Problem vom FA. I. d. R. ist es ja dann ein neues Jahr in dem die Zahlung rausgeht.

richtig zitiert steht da im §19 (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1
Tipp: steuerbare Umsätze sind nicht netto Umsätze so wie du es schreibst! Sondern alle die, wie dann weitergeführt wird, keine Ausnahmen sind.
Also alle Umsätze und die Grenze ist 17.500 und nicht 14.700 ! Wo steht das eigentlich???

google hilft eigentlich, manchen wohl nicht.


Außerdem erst wenn es das 3. Jahr passiert.

Z. B.
17.000 Jahr 1
18.000 Jahr 2 (sogar bis 50.000!)
17.000 Jahr 3
bleibt alles beim Kleinunternehmer!

Nachtrag:
Vermutlich ist der von "so gehts " zitierte Teil einfach irreführend:
...wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
...

zuzüglich der darauf entfallenden Steuer  <--- das muss da zwangsläufig drin stehen, damit es hinterher keine Diskussionen gibt was netto und was brutto ist.
kommt man über die 50.000 ist das brutto , da Steuer inklusive und man muss nicht darauf noch Steuer zahlen, was mehr wäre.

Da aber bis 17.500 überhaupt keine Steuer ausgewiesen oder Vorsteuer gezogen wird, ist diese Aussage solange völlig uninteressant. Daher muss doch schon die Logik greifen...???
Bearbeitet: tomjones99 - 23.02.2018 23:03:45
@tomjones99

Und du hast die Wahrheit schon als Baby eingetrichtert bekommen?
Lies bitte einmal mein Zitat ganz:
Zitat
sogehts schreibt:
("... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der daraif emtfallenden Steuer ...."). Also im Endeffekt wird es bei Umsätze ab 14,700 Euro knapp mit dem Kleinunternehmer.
Hier steht eindeutig der "Gesamtumsatz ZUZÜGLICH der darauf entfallenden Steuer

Wir machen hier keine Steuerberatung - und nur der darf hier definitiv sagen, was richtig ist. Ich richte mich nach meinem.
Vielen vielen Dank für eure Antworten!
Zitat
sogehts schreibt:

Lies bitte einmal mein Zitat ganz:
Zitat
sogehts schreibt:
("... wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der daraif emtfallenden Steuer ...."). Also im Endeffekt wird es bei Umsätze ab 14,700 Euro knapp mit dem Kleinunternehmer.
Hier steht eindeutig der " Gesamtumsatz ZUZÜGLICH der darauf entfallenden Steuer .

ich habs für dich mal fett gemacht, was deine Schwachsinnsaussage ist. Du verstehst es halt immer noch nicht. Daher legst du den Rest, den du mir hier als von mir nicht gelesen unterstellst, falsch aus.
Bei Kleinunternehmern gibts kein Brutto und Netto beim Umsatz , sondern nur Gesamtumsatz
Ich hatte in meinem letzten Teil angedeutet warum das Wort Steuer da erwähnt wird. Es ist wichtig für die Folgejahre. Insbesondere ob die Steuer auf den Umsatz drauf kommt oder schon drin ist. Aber das begreifst du eh nicht.


Zitat
sogehts schreibt:

Wir machen hier keine Steuerberatung - und nur der darf hier definitiv sagen, was richtig ist. Ich richte mich nach meinem

das bezweifle ich, Name und Anschrift von dem der so was behauptet?
Wobei erfahrungsgemäß haben davon, aufgrund der seltenen Klienten aus dem Bereich, auch wenig Ahnung davon...

Zitat
sogehts schreibt:
@tomjones99

Und du hast die Wahrheit schon als Baby eingetrichtert bekommen?

offensichtlich mehr als du ! Gute Gene werden vererbt.

inkl. ne Portion Logik.

nach deiner wäre  die Grenze 14.700 Umsatz , da ja die Steuer noch dazukommt. Und was ist wenn der Kleinunternehmer 17.000 Umsatz hat?? erklär mal
14.700 ist eine Zahl die immer noch nirgends auftaucht im $19... zeigs mir wo !!! Alleine daher sollte man schon die "Unlogik" merken
@tomjones99:

natürlich - du hast es von deinen Eltern (und anderen Vorfahren geerbt! Das erklärt natürlich alles, da darf man dann andere Meinungen einfach einmal so herunterkanzeln.
Aber deine oberlehrerhafte Art geht mir auf den Senkel - das hat nichts mit Logik zu tun, sondern mit Textinterpretation eines Gesetzes.
Und ich bin jetzt hier aussen vor.
Meinungen??? Seit wann gibt es bei eindeutigen Sachen Meinungen?
Alleine das erklärt dein Unkönnen!!! Typisches Heulsusenverhalten im Netz..."ist aber meine Meinung *heul* "...
Und beweist wie unfähig du bist, konstruktive Kritik anzunehmen bzw, einzusehen, dass du falsch liegst, obwohl das Gegenteil deiner "ansicht" eindeutig belegt wird.

Eine Meinung kann man bei anderen Dingen haben haben nicht hier. Die Lage ist eindeutig geregelt: 17.500 Umsatz. fertig!
Netto und brutto gibt es bei der Kleinunternehmerregellung nicht. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum!

Eine Meinung sollte man auch begründen können, insbesondere hier wo es zwingend erforderlich ist. Kannst du nicht.

Ansonsten ist meine Meinung auch, dass die Erde eine Scheibe ist. Ich kanns nicht beweisen, Gegenbeweise liegen vor, aber es ist meine Meinung!
und die musst du akzeptieren.
lächerlich

edit
und selbst verständlich hat es was mit Logik zu tun. Denn wenn es kein Brutto Netto gibt, kann es LOGISCHERWEISE keine 14.700 netto Grenze geben
was für ne Lachnummer
Bearbeitet: tomjones99 - 26.02.2018 14:43:02
Seiten: 1
Antworten

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität i......

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörd......

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörd......

Accountant (m/f/d) You will join as Accountant (m/f/d) which is comprised of passionate people. We offer conti­nuous learning and education opportunities and put emphasis on continued improve­ment, growth, and c......

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften......

Buchhalter (m/w/d) in Teilzeit „Vorsprung durch Kreativität“ – Das ist die Philosophie unserer Mandanten und wir leben diese Philosophie in unserer Rechts­beratung. Mit der Erfahrung aus drei Anwalts­generationen und der Kreati­vit......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etabliert. Das Unternehmen ist ein vom Luftfahrt­bundesamt zugelassener Herstell­betrieb, nach EN 9100 ze... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Finanzbuchhaltung
Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment, produziert und promotet Live-Events aller Genres und Größenordnungen in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG an 22 Standorten in ihren ... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

Candis-logo-black-beige.png

Effizienter, schneller, intuitiver: das Rechnungsmanagement mit Candis 
Vom automatischen Rechnungseingang, über reibungslose Freigabeprozesse und ein GoBD-konformes Rechnungsarchiv zur nahtlosen Übertragung in die Buchhaltung – mit Candis erleben Sie ein digitalisiertes Rechnungsmanagement, genau nach Ihren Bedürfnissen. Intuitiv und ohne Handbuch. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>