ich hätte da mal eine Frage und hoffe mir wird hier weitergeholfen: Wir sind eine GmbH und buchen mit dem SKR03:
Wir hatten eine Betriebsprüfung für die Jahre 2011-2014 und müssen aufgrund dessen Gewerbesteuer nachzahlen. Jetzt ist die Nachzahlung etwas höher als die gebildete Rückstellung. Buche ich die Differenz dann auf Konto 2280 (GewSt-Nachzahlungen Vorjahr)? Wenn ich für 2015 eine Rückzahlung erwarte, die Ende Februar zurücküberwiesen werden soll, lös ich die Rückstellung dann in 2016 schon auf? Kann ich die Nachforderung 2011-2014 und das Guthaben aus 2015 verrechnen?
Konkrete Zahlen? Ist vielleicht einfacher:
2011-2014 Rückstellung gebildet i. H. v. 57.912,63, laut Bescheid müssen wir 62.590,09 zahlen.
Für 2015 wurde eine Rückstellung von 80.950 gebildet, Bescheid ist über 30.928,03 vom 31.01.17
LG Bettina