Buchung von Online-Verkäufen // Drittland

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Buchung von Online-Verkäufen // Drittland
Hallo liebe Buchungsexperten,

ich glaube ich habe heute mal einen ganz besonders kniffligen Fall für euch.

Es geht um den Onlineshop Redbubble mit Sitz in den USA. Als Designer kann man dort seine Designs hochladen, welche dann on-demand auf verschiedene Produkte gedruckt werden. Redbubble ist dabei nur eine Art Agent, welcher die Verkaufsplattform stellt und Produktion und Versand regelt. Der Vetrag besteht jedoch immer zwischen mir und dem Käufer bzw. Produzenten.

Redbubble zahlt mir monatlich meine Gewinnspanne der einzelnen verkauften Produkte aus.

Ich bekomme jedoch auch für jede Bestellung eine Rechnung über die Herstellungsgebühr, welche je nach Produktionsland verschiedene Steuern aufweisen. Als Buchung tauchen diese Kosten auf meinem Bankkonto nicht auf. Mir wird lediglich der Gewinn ausgezahlt. Was ist nun damit zu tun? Einerseits muss ich Sie ja selbstverständlich buchen, andererseits gibt es eben kein dazu gehörendes Gegenstück auf meinem Bankkonto.

Ich fasse zum besseren Verständnis nochmal alles zusammen.

Beispiel:
1. Ich verkaufe einen Aufkleber mit meinem von mir gestalteten Motiv.
2. Dieser Aufkleber  wird für 1,08 Euro verkauft. (Bild 1 - Bestellzusammenfassung)
3. Die Herstellungsgebühr beträgt 0,90 Euro. (Bild 2 - Rechnung mit Umsatzsteuer ID und dennoch ausgewiesener Umsatzsteuer sowie ohne Herstellerfirma)
4. Ich erhalte als Gewinn 0,18 Euro. (Bild 3 - Zusammenfassung der Einnahmen)
5. Lediglich der Gewinn taucht als Zahlungseingang auf meinem Konto auf.

Könnte ich vorgehen wie hier Buchung von ebay-Verkäufen , die Herstellungskosten jedoch als eine andere Ausgabenart (nicht Verkaufsprovision) buchen?

Ich habe die mir zur verfügstehenden Dokumente zu einer der Bestellungen als Screenshoot festgehalten. Ledichlich bei der Rechnung über die Herstellungskosten wird meine Umsatzsteuer-ID aufgeführt, aber scheinbar ignoriert. Steuern werden ja trotzdem aufgeführt.  :denk:





Ich bin über jeden entwirrenden Rat dankbar.  :o

Könnte ich vielleicht einfach den tatsächlichen Verkaufspreis als Erlös angeben und die Herstellerkosten zusammengefasst als Ausgabe buchen? (ähnlich wie hier: Buchung von ebay-Verkäufen)

Danke und beste Grüße
Elsi
Bearbeitet: elsi - 20.07.2017 14:42:03
Hallo,

so wie ich das sehe, hast du dann

Eine Verkaufsrechnung über 1,35
Eine Einkaufsrechnung über 1.12
Und eine Gebühr von 0,02 seitens redbubble.

Wenn du wie du schreibst alles in deinem Namen passiert.

Dann würde ich diese 3 Sachen oben auch so einbuchen.
Ich würde sozusagen nur ein Konto dafür nehmen.

Nenne ich jetzt mal "Ford"erung das Konto

Dann buchst du:
Ford an Erlöse 1,35
Aufwand Produktion an Ford 1.12
Gebühr Redbubble an Ford 0.02

Dann bei Geldeingang der 0.21  noch Bank an Ford

Interessant ist hier noch die Umsatzsteuer aus deutscher Sicht:
ich unterstellen einmal das nicht die EU betroffen ist sondern Drittländer.

Verkauf ist dann Umsatz nicht steuerbar Kennziffer 45 UStVA
Weil Lieferung von Drittland in Drittländer

Einkaufsrechnung musst du als Brutto verbuchen, da USA Vorsteuern enthalten sind, die du dir nicht holen kannst.

Gebühr Redbubble würde ich als Reverse Charge Dienstleistung einbuchen.


Kritisch sehe ich das insgesamt etwas aus der amerikanischen Sicht, weil unter jeder Rechnung steht, das Du verantwortlich bist für Buchhaltung und MWSt /Steuern.
Das würde ich genau abchecken was in den sozusagen AGBs drin steht. Nicht das du irgendwann Mal Ärger mit dem Finanzamt dort bekommst bzgl der Umsatzsteuer dort im Land. Weniger wegen der Produktionsrechnung, als für deine Verkaufsrechnung


Schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 20.07.2017 22:58:40
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo sroko,

besten Dank für deine ausführliche Antwort. Diese 2-Cent-Redbubble-Gebühr ist mir noch nicht mal aufgefallen.  :o

In den AGB habe ich folgenden interessanten Absatz gefunden. (Absatz 5 unter Paragraf A enthält übrigens keinerlei Informationen zur Steuer - AGB von Redbubble

Zitat
7.3. The seller is solely responsible for informing Redbubble about his duty to pay sales taxes. Redbubble will collect such sales taxes in the name and on the account of the Seller together with the Margin. The Seller is solely responsible for all reporting and remitting obligations and liabilities vis-à-vis the competent tax authorities.

Und auf Deutsch:
Zitat

Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Unterrichtung Redbubble über seine Pflicht, Umsatzsteuer zu zahlen. Redbubble sammelt diese Umsatzsteuer im Namen und auf Rechnung des Verkäufers zusammen mit der Margin. Der Verkäufer ist allein verantwortlich für alle Melde- und Erfüllungspflichten und Verbindlichkeiten gegenüber den zuständigen Steuerbehörden.

Steht da nicht, dass Redbubble die Steuerangelegenheiten doch für mich regelt und ich mich lediglich auf den ausgezahlten Gewinn konzentrieren muss?  :denk:

Auf der Rechnung über die Herstellungskosten steht auch (nicht im Bild), dass ich diese Rechnung eigentlich auch wegwerfen kann und sie keinerlei Bedeutung hat, weil sie bereits durch Redbubble beglichen wurde.


Dazu kommt, dass die Produkte in verschiedenen Ländern produziert werden. Je nachdem wo der Käufer sitzt. Europäische Käufer werden zum Beispiel entweder von Großbritannien oder den Niederlanden aus beliefert. Dort wird das Produkt auch produziert. Es handelt sich also im schlimmsten Fall um dutzende Belege über winzige Summen, die ich alle einzeln einbuchen müsste. Zusammenfassen kann ich sie ja schließlich nicht, da es sich entweder um Drittländer (USA (jeder Bundessstaat hatte andere Steuern), Australien, Hongkong) oder EU-Länder (Niederlande oder GB) handelt. Es ist also wirklich ALLES möglich. Hätte ich das geahnt...  :o

Was meinst du zu diesen neuen Erkenntnissen, sroko? Meine Verwirrung ist immernoch maximal.

Vielleicht wäre die ebay-Variante doch nicht so verkehrt : HIER

Beste Grüße
Elsi
Bearbeitet: elsi - 21.07.2017 09:08:38
Nunja, im Prinzip steht im Fettmarkierten, das Redbubble alle Steuern sammelt.
Aber im Satz dahinter das du verantwortlich bis für alle Steuersachen.

Wenn ich es jetzt streng auslege, behält Redbubble das Steuergeld und wartet  :green:
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Und auf was warten sie?  :denk:
Ich habe die Problematik auch mal an meine Steuerberaterin weitergeleitet. Ich bin gespannt, was Sie dazu meint. Das Ergebnis veröffentliche ich dann hier gern.

Beste Grüße
Elsi
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