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OliverM schreibt: Hey Andreas, ...
... in der Aufgabe folgendes steht: "Im Rahmen der Inventur wird ein Kassenfehlbetrag in Höhe von 10,00 EUR ermittelt". Ich weiß jedoch nicht, wie man es ohne GuV-Konto buchen kann.
Gruß Oliver |
Hallo Oliver,
beim Lernen ist gar nichts peinlich, außer nicht zu fragen.
Bei der Aufgabe mit dem Kassenfehlbetrag lautet das Stichwort "Inventur". Da der Fehlbestand also im Rahmen der Inventur ("zählen, messen, wiegen") festgestellt wurde, macht man das gleiche wie bei anderen Inventurdifferenzen auch: Korrekturbuchung. Keine Buchung ohne Beleg, daher muss für diese Differenz ein Beleg geschrieben werden.
Das Inventurdifferenzkonto ist ein Erfolgskonto. Allgemein gesprochen wird ein Bestand im Rahmen der Inventur über das Inventurdifferenzkonto abgeschlossen.
Dabei ist es dem Grunde nach egal, ob die Inventur zu wenig Euro in der Kassa zeigt oder zuwenig Waren im Lager. Der allgemeine Buchungssatz lautet demnach
Inventurdifferenz an Bestand.
Du hast jenen Teil der Aufgabe zitiert, der die
Angabe enthält ("Im Rahmen der Inventur wird ein KFB idHv 10,00 ermittelt"). Wie lautet nun die
Frage der Aufgabe?
"Ohne GuV-Konten" hat man ja nur
eine Art der Gewinnermittlung der doppelten Buchhaltung, nämlich die Bilanz. Die Bilanz mach ja nichts anderes als Anfangs- und Endbestand vergleichen. Nach der Inventur kann man ja - vereinfacht - gar nicht sagen "da fehlen 10 EUR in der Kassa", weil ja in der Kassa ein ständiges "Kommen und Gehen" von Bargeld stattfindet.
Als Grundvoraussetzung für die Aussage "in der Kassa ist zuwenig/zuviel Geld" muss ein Nebenbuch geführt werden (das Kassabuch). Im Kassabuch stehen der Saldo von gestern und die Bewegungen von heute. Wenn also am Abend Kassabuch mit Geldbestand verglichen und 10,00 Fehlbetrag festgestellt wird, dann muss ZUERST einmal (bevor Buch und Belege an die Buchhaltung gehen) von demjenigen, der das Geld zählt ein Eigenbeleg geschrieben werden, wo draufsteht "Eigenbeleg: 10,00 Fehlbetrag". Sonst "stimmt" ja die Kassa nicht.
Der/die BuchhalterIn bucht dann - das ist ja das Wesen der doppelten Buchhaltung - nicht nur die
Bestandsänderung ("10 EUR weniger in der Kasse anhand des Eigenbelegs"), sondern er bucht diese Bewegung auch auf den Erfolgskonten: 10 EUR als "
Betriebsausgabe", aber eben nicht für Strom sondern für "Schlamperei" (wenn wir annehmen wollen, dass an der Kasse falsch kassiert und nicht ein Geldschein von den Mäusen gefressen wurde.).