a-conto-Zahlung / Anzahlung

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a-conto-Zahlung / Anzahlung
zu Habenkonto/Sollkonto:
Meinst du damit Konten auf der Bank? Weil ich habe weder ein Sollkonto noch ein Habenkonto, ich mache das über mein privates Konto. Mir wurde zu spät gesagt, dass das nicht ideal ist.

zu 4) Schreibe ich das dann nur auf meine Unterlagen oder auch auf die Unterlagen die an das Finanzamt geben? Besser auf beiden oder?

zu 6) Was gibst Du Momo denn an, wenn kein fiktiver Zeitpunkt abgesprochen ist? Lässt du das dann leer oder greifst du zu einem solchen Satz?

Wenn es bei einer Anzahlung, Zwischenzahlung und Schlusszahlung um den Leistungszeitpunkt geht, gibst du dann diesen fiktiven Zeitpunkt möglichst immer den selben an (im Idealfall) oder sind die zeitlich verschoben, d. h. wann zum Beispiel die Arbeit für die Zwischenzahlung erledigt ist etc. ? Oder ist es im Idealfall immer der selbe Leistungszeitpunkt bei diesen 3 Rechnungen? Die müssen doch nach Rechnungserstellung liegen oder? Also in der Zukunft?
:wink1: Morgen,

äh also nicht böse sein, aber Buchhaltungskenntnisse nicht gerade vorhanden oder  :D

Hat mit Deinem Bankkonto überhaupt nichts zu tun. Soll und Haben sind die Seiten auf Deinen Buchungskonten, z.B. Kunde x, der bekommt von Dir in der Buchhaltung ein Konto angelegt, damit Du die Rechnungen die Du ihm stellst einbuchen kannst. Dieses Buchungskonto hat eine Soll- und eine Habenseite. Wenn Du nun eine Rechnung stellst und diese einbuchst, buchst Du den Betrag auf dem Kundenkonto im Soll und auf deinem Umsatzerlöskonto im Haben. Also Buchungssätze werden immer Soll an Haben geschrieben (das ist praktisch das, was Du auf die Rechnung schreibst, Betrag steht ja schon drauf).  

zu 4) Das schreibst Du nur auf Deine Unterlagen als interner Vermerk. Wenn irgendwann mal eine Prüfung ansteht, kommt der Prüfer ohnehin zu Dir und sieht diese Unterlagen ein.

zu 6) Nicht immer gleich, hängt mit unserem Geschäft zusammen. Oft lassen wir das einfach auf bzw. leer. Je nach Kundenwunsch greifen wir auch zu so einem Satz oder benutzen irgend ein fiktives Datum innerhalb des Monats der Rechnungsstellung.

Wir stellen Rechnungen mit Anzahlung- Zwischen und Schlusszahlungen. Der Leistungszeitpunkt muss nicht zwingend in der Zukunft liegen, der kann auch schon vorbei sein. Ebensogut kannst Du auch auf eine Rechnung schreiben: x % Anzahlung für zu leistende Arbeiten .......... in der Zeit ab Datum x vorraussichtliche Fertigstellung KW y oder Datum y. Nur wenn du die Schlussrechnung stellst, weißt Du wann die tatsäliche Lieferung erfolgt ist und kannst diese dann auch angeben.
Alles klar, vielen Dank!

ich muss ja am Ende des Jahres eine Aufstellung über die Kosten schreiben.
Da müssen ja die Spalten:
Datum, Artikel, Betrag und eventuell Lieferant drin stehen.
Muss da auch irgendwie eine Rechnungsnummer stehen? Oder kann ich die auch weglassen? Weil die Eingangsrechnungen, beim Kauf eines Laptops beispielsweise, nummeriere ich nicht.

Wenn ich eine Gutschrift erstelle (weil der Kunde beispielsweise doch weniger bezahlt), schreibe ich die dann in die "Aufstellung über Kosten" oder wie mache ich das? Wenn ja, unter welcher Kategorie?

Wie fasse ich Abschreibungen auf in dieser "Kosten-Aufstellung". Schreibe ich dann "Abschreibung 1/3 Laptop" und schreibe dann als Betrag den Abschreibungsbetrag?
Bearbeitet: impersonaler - 21.12.2011 15:14:44
Hallo und guten Abend,

ich habe ein "kleines" Problem: bei einem von mir geschriebenen Buch gab es Schwierigkeiten/Differenzen mit dem Verlag. Da "im Prinzip" die Forderungen berechtigt sind, ich aber der Ansicht bin, dass ein finanzieller Nachlass bei den gelieferten Mängeln die adäquate Antwort ist, habe ich dem Verlag eine A-Conto-Zahlung zukommen lassen. Der stellt sich jetzt auf den Standpunkt, ich müsse trotzdem bezahlen, die von ihm (während der Urlaubszeit, nachdem auf E-Mails nicht reagiert wurde) ausgestellte Mahnung wäre korrekt. Wie ist das denn? Meine Information lautete vorab, dass bei A-Conto-Zahlungen eine Mahnung nicht statthaft ist.

Danke für die Rückmeldung!
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