Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei die Kalkulation in unserem Unternehmen zu überarbeiten.
Die bisherige Kalkulation beruht auf einem BAB, der vor gut 5 Jahren von einem nicht BWLer nach bestem Wissen erstellt wurde.
Ich habe den BAB nun neu aufgebaut nach dem was ich aus meinen vorherigen Unternehmen und dem Studium kenne.
Nun stehe ich vor der Herausforderung einen gangbaren Mittelweg zu finden, da sich unsere Bestände drastisch erhöhen würden.
Ich würde dafür gerne für steuerliche Zwecke einige Gemeinkosten nicht in die Fertigungsgemeinkosten packen sondern in die Verwaltungsgemeinkosten.
Konkret geht es um Gebäudekosten, IT-Kosten, Versicherungen. Diese habe ich anhand von Schlüsseln (qm, Arbeitsplätze, Personen) auf alle Kostenstellen verteilt.
Kalkulatorisch macht dies auch Sinn und würde ich so beibehalten. Aber unsere Überlegung war, ob ich für die steuerliche Bestandsbewertung diese erwähnten Gemeinkosten anders behandeln darf.
In den Einkommenssteuerrichtlinien steht, dass Raumkosten und Sachversicherung bei den Fertigungsgemeinkosten zu berücksichtigen sind.
Dies spricht gegen meinen Wunsch.
Mich würden trotzdem eure Meinungen und Erfahrungen interessieren.
Danke schon mal im Voraus.
ich bin gerade dabei die Kalkulation in unserem Unternehmen zu überarbeiten.
Die bisherige Kalkulation beruht auf einem BAB, der vor gut 5 Jahren von einem nicht BWLer nach bestem Wissen erstellt wurde.
Ich habe den BAB nun neu aufgebaut nach dem was ich aus meinen vorherigen Unternehmen und dem Studium kenne.
Nun stehe ich vor der Herausforderung einen gangbaren Mittelweg zu finden, da sich unsere Bestände drastisch erhöhen würden.
Ich würde dafür gerne für steuerliche Zwecke einige Gemeinkosten nicht in die Fertigungsgemeinkosten packen sondern in die Verwaltungsgemeinkosten.
Konkret geht es um Gebäudekosten, IT-Kosten, Versicherungen. Diese habe ich anhand von Schlüsseln (qm, Arbeitsplätze, Personen) auf alle Kostenstellen verteilt.
Kalkulatorisch macht dies auch Sinn und würde ich so beibehalten. Aber unsere Überlegung war, ob ich für die steuerliche Bestandsbewertung diese erwähnten Gemeinkosten anders behandeln darf.
In den Einkommenssteuerrichtlinien steht, dass Raumkosten und Sachversicherung bei den Fertigungsgemeinkosten zu berücksichtigen sind.
Dies spricht gegen meinen Wunsch.
Mich würden trotzdem eure Meinungen und Erfahrungen interessieren.
Danke schon mal im Voraus.