ich habe schon einiges in diesem Forum passiv gelesen und es sind mir bereits viele Fragen beantwortet worden. Nun habe ich einen Frage, zu der ich keine Antwort finde:
Gegeben sind aus diversen Gründen 2 GmbHs.
GmbH 1 betreibt ein Geschäft, GmbH 2 baut für GmbH 1 schlüsselfertige Projekte, die nach Fertigstellung und nach Abarbeitung aller Mängel an GmbH 1 gehen soll.
GmbH 1 hat also durch den Geschäftsprozess also Kapital, mit der GmbH 2 etwas bauen soll.
Variante 1: GmbH bringt Kapital durch einen Kapitalerhöhung bei 2 und einer Ausschüttung bei 1 zu GmbH 2 für 10Euro. GmbH 2 hat also ein liquides Vermögen von 10 Euro und kann davon den Bau bezahlen. Am Ende des Baus nach 10 Monaten hat GmbH 2 das Kapital in Vermögensgegenstände in Form von Gebäuden und Anlagen vorliegen.
Jetzt verkauft GmbH 2 die Vermögensgegenstände für obligatorisch 1 Euro an GmbH 1, sodass diese dann im Anlagevermögen bei 1 vorliegen und dort abgeschrieben wird.
Geht das, oder muss man das anders machen?
Bei dieser Konstellation von GmbHs untereinander bin ich totaler Anfänger. Kann mir jemand dazu einen Rat geben, wie sowas in der Praxis gemacht wird?
Wichtig ist, das der Bau bei 2 komplett durchgeführt wird, um Risiken durch den Bau von 1 fern zu halten. Erst wenn 2 fertig ist und alles rechtlich so geklärt ist, dass es keinen offenen Fragen mehr gibt, soll das Ergebnis an 1 in schlüsselfertiger Form gehen.
Schöne Grüße
Bastian