Hallo liebes Forum,
Ist man eigentlich verpflichtet, über eine Anzahlung eine Rechnung auszustellen?
Ich bearbeite gerade eine Firma, die einem Kunden eine Auftragsbestätigung mit Angabe vom geamten Nettowert, Ust und Brutto geschickt hat.
Auf der Auftragsbestätigung wird um eine teilweise Anzahlung gebeten, die vom Kunden auch bezahlt wurde. Bei Zahlungseingang habe ich mit Ust auf Erlöse gebucht und die Ust auch abgeführt. Der Kunde kann zu dem Zeitpunkt die Vst dann nicht geltend machen weil er nur eine AB hat, denke ich.
Als der Auftrag fertig war, wurde eine Rechnung über den Gesamtbetrag erstellt, mit Ust Ausweis.
Damit der Kunde nicht den gesamten Betrag zahlt, wurde eine Rechnungskorrektur beigelegt, in Höhe der Anzahlung, auch mit Ust Ausweis.
Die Rechnungskorrektur darf wegen der Ust nicht erstellt werden weil die Endrechnung über den gesamten Betrag ist und die Anzahlung nur aufgrund der AB erfolgte.
Ich möchte der Firma jetzt sagen, dass sie Anzahlungsrechnungen ausstellen sollen, oder die Rechnungskorrektur weglassen sollen.
Jetzt frage ich mich, ist man zur Austellung von Anzahlungsrechnungen eventuell sogar verpflichtet?
Ist man eigentlich verpflichtet, über eine Anzahlung eine Rechnung auszustellen?
Ich bearbeite gerade eine Firma, die einem Kunden eine Auftragsbestätigung mit Angabe vom geamten Nettowert, Ust und Brutto geschickt hat.
Auf der Auftragsbestätigung wird um eine teilweise Anzahlung gebeten, die vom Kunden auch bezahlt wurde. Bei Zahlungseingang habe ich mit Ust auf Erlöse gebucht und die Ust auch abgeführt. Der Kunde kann zu dem Zeitpunkt die Vst dann nicht geltend machen weil er nur eine AB hat, denke ich.
Als der Auftrag fertig war, wurde eine Rechnung über den Gesamtbetrag erstellt, mit Ust Ausweis.
Damit der Kunde nicht den gesamten Betrag zahlt, wurde eine Rechnungskorrektur beigelegt, in Höhe der Anzahlung, auch mit Ust Ausweis.
Die Rechnungskorrektur darf wegen der Ust nicht erstellt werden weil die Endrechnung über den gesamten Betrag ist und die Anzahlung nur aufgrund der AB erfolgte.
Ich möchte der Firma jetzt sagen, dass sie Anzahlungsrechnungen ausstellen sollen, oder die Rechnungskorrektur weglassen sollen.
Jetzt frage ich mich, ist man zur Austellung von Anzahlungsrechnungen eventuell sogar verpflichtet?