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DominikA schreibt: Hallo, ich arbeite in einer IT Firma und aktuell entwickeln wir eine eigene Software, in welcher unsere Kunden dann aktiv werden können und anschließend werden je nach genutztem Volumen, Ausgangsrechnungen erstellt. Dass es für die Ausgangsrechnungen eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahre gibt ist uns klar.
Wie sieht es aber mit der Grundlage, also den Daten im System, aufgrund derer die Rechnungen erstellt werden aus? Wie lange müssen die nachgehalten werden?
Gruß und Danke Dominik |
Rein technisch reichen die Ausgangsrechnungen aus, wenn es um die 10 Jahre geht. Aber hier ist ein kleines Problem... wenn die Datengrundlage für die Ausgangsrechnungen weg ist und das Finanzamt der Meinung ist, dass z.B. die Leistungsbeschreibung auf der Rechnung unklar oder ungenügend ist... das könnte euren Kunden den Vorsteuerabzug inklusive Zinsen versauen. Insbesondere wenn ihr nach 8 Jahren die Rechnung nicht mehr korrigieren könnt.
Es kommt also darauf an, wie detailiert eure Rechnung ist (wenn ihr eine Amazon Web Service Rechnung gesehen habt, wisst ihr, was ich meine), aber auch darauf, wie hoch die einzelnen Rechnungen sind. 50 Euro im Monat ist etwas anderes als einige Tausend.
Ich würde eine Beispiel-Ausgangsrechnung durch einen Steuerberater prüfen lassen, ob es irgendein Risiko gibt, dass das Finanzamt etwas daran auszusetzen hat, Wenn dieser Nein schreibt, dann die Antwort Archivieren und die Daten sollten weg können. Wenn er ein Risiko sieht.... lieber auf Nummer sicher gehen.
Sanity