Das Grundkapital eines Unternehmens muss nach meiner Kenntnis nicht in Form von Barmitteln (also Bargeld in der Firmenkasse oder Guthaben auf dem Bankkonto) vorliegen, vielemhr kann sich dieses auch aus Sachwerten ergeben. Gleichwohl muss aber auch berücksichtigt werden, dass z.B. ein für 1.000 Euro angeschaffter Kopierer im Laufe der Zeit an Wert verliert und somit nicht mehr als "Kapital" in Höhe von 1000 Euro berwertet werden kann. Auch ist es ja wohl so, dass beispielsweise ein Neufahrzeug, welches man heute morgen vom Hersteller kauft, heute abend bereits nur allein durch den Besitzerwechsel schon an Wert verliert.. Die Frage des tatsächlich vorhandenen Grundkapitals ist also ohnehin nicht so einfach zu beantworten. Mir geht es aber um eine eigentlich recht einfache Frage.
Angenommen, ein Bürodienstleister hat ein Stammkapital von 1000 Euro. Er erhält einen Auftrag zum Versand von Massendrucksachen, der am 2. Februar erledigt sein soll. Für diesen Auftrag erhält er 3000 Euro. Um diesen Auftrag durchführen zu können, muss er jedoch zuvor Briefumschläge im Wert 600 Euro und Briefmarken in Höhe von 600 Euro auf Rechnung einkaufen. Das Zahlungsziel ist hierbei der 31. Januar. Rechnisch gesehen besteht für zwei Tage eine Überschuldung.
Ich lasse jetzt mal unberücksichtigt, dass es nicht "die feine englische Art" ist, Eingangsrechnungen nicht pünktlich zu bezahlen, jedoch wird innerhalb der zwei Tage wohl niemand einen Mahnbescheid beantragen. Aber:
ist bei einer zeitlichen Differenz von zwei Tagen im rechtlichen Sinne die Überschuldung eingetreten? Mit "rechtlichen Sinne" meine ich: besteht die Notwendigkeit, entsprechende Maßnahmen (z.B. das Stellen eines Insolvenzantrags) zu ergreifen? Wäre bei dieser Konstellation irgendwas rechtlich zu berücksichtigen?
Vielen Dank für die Antworten!