Angenommen in einem Unternehmen werden Ausgangsrechnung geschrieben, bei denen aber die Rechnungs-Nr. nicht
dem chronologischen Zeit logisch folgt:
z.B. Rechnung 001, 002, 005. 006. 007, wird im Januar geschrieben
Rechnung 003 wird im Mai geschrieben mit Rechnungs-Datum Mai
Rechnung 004 wird im Februar geschrieben mit Rechnungs-Datum Februar.
Unter dem Jahr geht dies in den anderen Monaten so weiter, also kein Einzelfall.
Kann es sein das im Falle einer Betriebsprüfung es hier mit Konsequenzen zu rechnen ist ???
Habe mal gehört das in so einem Fall auch die Buchhaltung verworfen werden kann. Stimmt das ???
dem chronologischen Zeit logisch folgt:
z.B. Rechnung 001, 002, 005. 006. 007, wird im Januar geschrieben
Rechnung 003 wird im Mai geschrieben mit Rechnungs-Datum Mai
Rechnung 004 wird im Februar geschrieben mit Rechnungs-Datum Februar.
Unter dem Jahr geht dies in den anderen Monaten so weiter, also kein Einzelfall.
Kann es sein das im Falle einer Betriebsprüfung es hier mit Konsequenzen zu rechnen ist ???
Habe mal gehört das in so einem Fall auch die Buchhaltung verworfen werden kann. Stimmt das ???