Hallo,
ich habe direkt noch ein Frage. Einer meiner Mitarbeiter hat mir heute eine Auslagenabrechnung mit Datum von heute präsentiert in der unter anderem Telefonrechnungen aus dem Jahr 2013 enthalten sind. Ich habe die Jahre 2013,45 und 15 bereits längst abgeschlossen mit Bianz und allem. Es handelt sich bei meinem Unternehmen um eine GmbH (Sollversteuerung).
Leider habe ich zu Auslagenabrechnungen im Arbeitsvertrag keine Fristen gesetzt und es war tatsächlich mit ihm abgesprochen, dass ich bzw. die GmbH die Telefonrechnungen übernimmt.
Jetzt bin ich etwas unsicher, was das Finanzamt bei einer evtl. Prüfung dazu sagt, wenn ich mit Buchungsdatum in 2017 Telefonrechnungen aus 2013 erstatte. Darf ich das? Das verfälscht ja auch den Posten Telefonkosten in 2017 total.
Leider finde ich dazu nirgendwo eine Information wie lange man noch uralte Rechnungen in Folgejahren einbuchen kann.
Danke für Eure Hilfe!
Steffi
ich habe direkt noch ein Frage. Einer meiner Mitarbeiter hat mir heute eine Auslagenabrechnung mit Datum von heute präsentiert in der unter anderem Telefonrechnungen aus dem Jahr 2013 enthalten sind. Ich habe die Jahre 2013,45 und 15 bereits längst abgeschlossen mit Bianz und allem. Es handelt sich bei meinem Unternehmen um eine GmbH (Sollversteuerung).
Leider habe ich zu Auslagenabrechnungen im Arbeitsvertrag keine Fristen gesetzt und es war tatsächlich mit ihm abgesprochen, dass ich bzw. die GmbH die Telefonrechnungen übernimmt.
Jetzt bin ich etwas unsicher, was das Finanzamt bei einer evtl. Prüfung dazu sagt, wenn ich mit Buchungsdatum in 2017 Telefonrechnungen aus 2013 erstatte. Darf ich das? Das verfälscht ja auch den Posten Telefonkosten in 2017 total.
Leider finde ich dazu nirgendwo eine Information wie lange man noch uralte Rechnungen in Folgejahren einbuchen kann.
Danke für Eure Hilfe!
Steffi