BAFA-Elektroautoprämie wie behandeln?

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BAFA-Elektroautoprämie wie behandeln?
Schönen guten Tag!

Welchen steuerlichen Charakter hat eigentlich die BAFA-Förderung, wenn jemand ein Elektroauto gekauft hat? Da sind ja zwei Vorgänge zu berücksichtigen, nämlich einmal der Erhalt der 6.000 EUR und dann noch die Frage, was das für weitere buchhalterische Folgen hat. Umsatzsteuer steckt da keine drin, aber wie sieht es einkommenssteuerlich aus?

Vermutlich muss man das wie eine Privateinlage betrachten, die den Anschaffungspreis mindert. Also als wenn die Oma was dazugegeben hat. Würde wohl bedeuten: Beim Geldeingang 1200 an 1890 buchen. Aber mit was für einem Buchungssatz reduziere ich dann die Anschaffungskosten? Und was tut sich dann umsatzsteuerlich?

In das Anlagevermögen kommt dann das Fahrzeug mit dem verminderten Preis, und den schreibt man dann über die Nutzungsdauer ab. So wäre zumindest meine Vermutung. Oder ist es vollkommen anders und man reduziert den Anschaffungspreis und die Abschreibungen überhaupt nicht?

Grüße von Matthias!
Hallo Pianist,

ich habe zum letzten Abschnitt deiner Frage recherchiert und bin auf der Seite von ebner-stolz fündig geworden. Dort steht

" Unternehmer die ein Elektrofahrzeug für ihren Betrieb kaufen, können nur die um die Prämie geminderten Anschaffungskosten über die
Nutzungsdauer verteilt als Abschreibung gewinnmindernd geltend machen. Es entstehen also geringere Betriebsausgaben als ohne Förderung,
da ja auch weniger ausgegeben wurde."

Also liegst du richtig mit deiner Vermutung.
Allerdings gibt es dann wieder einiges zu beachten, wenn du den privaten Nutzungsanteil ausrechnen müsstest.
Vielleicht kannst du das selbst nachlesen.

Nach meinen Kenntnissen, muss du nur die Abschreibung verbuchen und da einen Buchungssatz machen und nicht bei der Reduzierung.
Das ist nur eine rechnerische Aufgabe, die man nicht verbuchen muss.

Schreib nochmal ins Forum wenn du dabei Hilfe brauchst. Trau dich ruhig, wenn du was detaillierter brauchst.

LG
Hallo Pianist,

da ich deinen Sachverhalt nicht genau kenne, muss ich nochmals nachfragen.
Hast du die 6000,00€ Prämie korrekt ausgedrückt "Innovationsprämie" bzw. "Umweltbonus" direkt auf dein Geschäftskonto erhalten.?

Im DATEV-forum hatte dazu jemand diesen Sachverhalt gefragt.
Die Antwort war, dass man dieses erhaltene Geld auch direkt von den Anschaffungskosten abgezogen hat, sofern das Auto kein Leasingfahrzeug ist. Auch gab es eine Antwort, das als Investitionszuschuss zu behandeln.

Das hat mich auf den Gedanken gebracht nach Art der Zuschüsse zu suchen. Dabei bin ich auf den Begriff der "echten" und "unechten" Zuschüsse
gestoßen. Im HAUFE steht, dass der echte Zuschuss für den Unternehmer weder zu einem Umsatz führt noch mindert er den Vorsteuerabzug für den Kauf des Fahrzeugs. Das ist meiner Meinung nach hier gegeben.

Beim Geldeingang auf das Geschäftskonto 1200 an 1890 zu buchen empfinde ich als nicht richtig, da es sich hier nicht um eine Privateinlage handelt, sondern um einen erhaltenen Zuschuss. Eventuell könnte man das Konto "Sonstige Erträge betriebsfremd und unregelmäßig" SKR 03 oder 4 nehmen.

Aber vielleicht kommen noch weitere Vorschläge von Nutzern dieses Forums.

Oder du suchst selbst noch mit den richtigen Stichwörtern nach Antworten. Alternativ kann man immer auch einen Steuerberater fragen.

Hoffe trotzdem dir weitergeholfen zu haben und das auch eine Rückmeldung von dir kommt.
LG
Nach R 6.5 Abs. 2 EStR hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, ob er den Zuschuss (1) als Betriebseinnahme behandelt oder (2) die Anschaffungskosten des bezuschussten Wirtschaftsguts mindert. Privateinlagen sind nicht berührt.

(1):
Der Steuerpflichtige bucht den Zuschuss erfolgswirksam auf ein Ertragskonto. Die Anschaffungskosten werden vom Zuschuss nicht gemindert und bilden in voller Höhe die AfA-BMG für das Fahrzeug.

(2):
Der Steuerpflichtige bucht bei Geldeingang "Bank an Bezuschusstes Wirtschaftsgut" (eine ggf. bestehende Forderungsproblematik lasse ich an dieser Stelle mal mangels Relevanz beiseite). Damit mindern sich die Anschaffungskosten um den Zuschussbetrag. Folge ist eine geminderte AfA-BMG und eine niedrigere AfA p.a.

Unterm Strich ergibt sich nach Ablauf des Abschreibungszeitraums ein identischer Totalgewinn.
Herzlichen Dank für die Antworten und von mir mal wieder eine Entschuldigung, dass ich hier immer so verzögert antworte. Vermutlich liegt das daran, dass ich hier mal eine Mail-Adresse angegeben habe, die ich in der Regel nicht abrufe, und daher die Benachrichtigungen nicht erhalte, das muss ich mal ändern, sofern möglich.

Ich habe das also genau so gebucht wie geplant, also der Zuschuss von Vater Staat hat die Anschaffungskosten gemindert. Und diesen verminderten Anschaffungspreis schreibe ich nun über den geplanten Nutzungszeitraum ab.

Jetzt noch was anderes, auch wenn die Überschrift nicht mehr passt: Auch bei der Buchung der laufenden Kosten bin ich mir noch nicht ganz sicher, welche Lösung die Beste ist. Erst mal vorneweg: Dadurch, dass man (wegen Elektroauto) für die 1-Prozent-Regel jetzt nur noch ein Viertel des Listenpreises ansetzen muss, siegt bei mir die Faulheit und ich führe kein Fahrtenbuch mehr. Da stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis mehr, das war bisher anders. Also um mir 2.000 EUR Steuern zu sparen, habe ich das gemacht, aber um weniger als 500 EUR im Jahr zu sparen, mache ich es nicht mehr.

Im Gegenzug möchte ich aber natürlich die laufenden Kosten so wie bisher als Betriebsausgabe buchen. Früher hatte ich für den Diesel (oder zuletzt für das Erdgas) eine Tankkarte und habe monatlich ordnungsgemäße Rechnungen bekommen. Nun lade ich im Normalfall in meiner Garage, und für die Ladevorgänge unterwegs an den Superchargern bekomme ich dann hoffentlich von Tesla eine ordnungsgemäße PDF-Rechnung.

Die Wallbox in meiner Garage läuft über einen zusätzlichen Zähler. Da wir nun ungeplanterweise fast zeitgleich zwei Elektroautos in Betrieb genommen haben, laden wir abwechselnd beide an derselben Wallbox. Da das Auto der Dame meines Herzens die deutlich kleinere Batterie hat, ist sie diejenige, die häufiger lädt. Daher habe ich mich dazu entschlossen, dass ich meine (und nicht ihre) Ladevorgänge in einer Liste protokolliere. Also wenn ich bei mir den Stecker reinstecke, gehe ich in den Keller und schreibe den Zählerstand in eine Liste. Wenn der Ladevorgang beendet ist, schreibe ich wieder den Zählerstand in die Liste. Und dahinter dann die geflossenen Kilowattstunden. Insgesamt wird es am Ende des Jahres so aussehen, dass ich deutlich mehr Strom verbraucht habe als sie, aber sie hatte deutlich mehr einzelne kleinteiligere Ladevorgänge.

Wie sollte ich das nun buchen? Eine Möglichkeit wäre ja, erst mal die gesamte Stromrechnung als Betriebsausgabe (mit Vorsteuerabzug) zu buchen, und dann am Ende des Jahres den Privatverbrauch (Gesamtverbrauch minus Ladung des betrieblichen Fahrzeuges laut Liste minus betrieblichen Stromverbrauch im Haus aus weiterem Zähler) auszurechnen und als Eigenverbrauch zu buchen und natürlich auch zu verumsatzsteuern. So ganz grob vermute ich, dass ich ein Drittel des Stromes betrieblich verbrauche, also für mein Auto und das Tonstudio.

Wäre das in Ordnung? Ist ja im Prinzip so wie beim Betreiber eines Tante-Emma-Ladens, der sich mal eine Tüte Milch aus dem Laden mit in die Wohnung nimmt und das als Eigenverbrauch bucht, nur mit dem Unterschied, dass er mehr Milch an die Kundschaft als an sich selbst verkauft.

Ich habe auch von einer Lösung gelesen, wo jemand andersrum verfährt, also er bucht den gesamten Strom erst mal als Privatentnahme, so wie alle anderen privaten Ausgaben, ermittelt dann mit seinem Extra-Zähler den betrieblichen Verbrauch, schreibt dann darüber einen Eigenbeleg, und das bucht er dann als Privateinlage und zieht auch die darauf entfallende Vorsteuer. Geht das? Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass das nicht ganz korrekt sein kann, weil man ja lediglich eine Rechnung vom Stromlieferanten über die Gesamtsumme bekommen hat. Da nun einen Teilbetrag betrieblich zu buchen, wäre schon irgendwie erklärungsbedürftig, oder ist das kein Problem? Angeblich ist demjenigen das von seiner steuerlichen Beratung so abgesegnet worden. Rechnerisch einfacher wäre es natürlich.

Dankeschön sagt Matthias!
Hallo Pianist,

bitte entschuldige, wenn ich dir das so schreibe, aber Bauchgefühl ist hier Fehl am Platz.
Was zählt sind Quellenangaben und Fakten. Es wäre besser, du hättest den Nutzern des Forums eine Quellenangabe gegeben, wo du was
gelesen hast. Ansonsten machst du ausführliche Angaben. Da ist es immer leichter zu antworten.

Generell gibt es für den privaten Anteil immer zwei Möglichkeiten.

Für mich bleibt erst mal zu klären von welchem Konto dein Strom abgebucht bzw. überwiesen wird, ob es dein Privatkonto ist oder dein
Geschäftskonto.
Wenn die Gesamtrechnung von deinem Privatkonto bezahlt worden ist, dann wäre es doch besser du rechnest den betrieblichen Anteil raus
und buchst das Ganze gegen Privateinlage.(Methode 2 wie oben beschrieben)
Wenn die Gesamtstromrechnung von deinem Geschäftskonto bezahlt wird, musst du den privaten Anteil rausrechnen (von deinem Haus, Tonstudio, Auto deiner Partnerin und dein Auto im Geschäftsvermögen. (Methode 1)

Ok wenn dir daran gelegen ist, die Buchhaltung so einfach wie möglich zu halten und du die Möglichkeit hast in der Nähe eine öffentliche
Stromladestation zu haben, würde ich an deiner Stelle (in der ich aber nicht bin) dort das Auto regelmäßig aufladen, eben wegen der
separaten Rechnung. Aber das darf nicht zu umständlich sein. (Kommt immer drauf an, wo man fauler sein will :D )

Hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben.
Wenn du es detaillierter haben willst, melde dich noch mal.
Vielleicht schreiben ja auch noch andere Nutzer.

LG
Ich bin doch froh, meine eigene Lademöglichkeit geschaffen zu haben, extern lade ich nur unterwegs auf Langstrecke an den Superchargern. Perspektivisch kommt vielleicht auch noch PV aufs Dach.

Also wären beide Varianten erlaubt? Ich habe ohnehin nur ein einziges Girokonto, da ich ja Freiberufler bin und es nur mich als natürliche und keine juristische Person gibt. Dadurch habe ich zwar mehr 18xx-Buchungen, aber so ist es für mich übersichtlicher. Viele Privatausgaben sind ja trotzdem steuerrelevant, daher habe ich viele 18xx-Konten.

Wenn das in Ordnung ist, den Gesamtstrom erst mal als Privatentnahme zu buchen, und dann beim Jahresabschluss nur den betrieblichen Anteil mit Eigenbeleg als Privateinlage zu buchen und die darauf entfallende Vorsteuer zu ziehen, dann werde ich das so machen. Dann lege ich aber ein weiteres 18xx-Konto "Gesamtstrom" an, damit ich die Zahl auf einen Blick sehe. Soll ja im Falle einer Betriebsprüfung so übersichtlich wie möglich sein.

Matthias
Hallo Matthias,  :wink1:

von mir bekommst du erst mal ein  :klatschen:

Find das super, wie du das machst. Ein geschäftliches Konto als Freiberufler, wo man alle privaten Ausgaben so detailliert aufteilt, find ich
in deinem Fall gut, solange du alles selbst buchst. Auch das Anlegen eines weiteren Kontos 18xxxmit Gesamtstrom ist sinnvoll.

Wenn du deine Buchhaltung allerdings extern buchen lassen würdest, würde ich dir zwei getrennte Girokonten empfehlen, einfach um nicht ganz
gläsern zu sein  und um die Buchhaltung zu verkleinern.

Wünsche dir viel Erfolg und wenn du Probleme hast, schreib ins Forum.
LG
Dankeschön!

Ich bin eben der Meinung, dass man als Unternehmer (sogar als selbständiger "Künstler") seine Zahlen selbst im Griff haben sollte. Würde ich das extern machen lassen, müsste ich eh alles kontrollieren, und das wäre so aufwändig, dass ich es gleich selbst machen kann. Dann würde ich allerdings tatsächlich sauber trennen mit zwei Girokonten. Immerhin habe ich mir eine zweite Kreditkarte zugelegt, die ausschließlich für die Ladevorgänge an den Superchargern und anderen Schnellladesäulen dient, dann habe ich das in einer Summe so wie früher bei der Tankkarte. Da spare ich dann viele Buchungen, zumindest wenn ich nach Corona wieder so richtig im Einsatz bin.

Aber zur Sicherheit noch mal nachgefragt: Es ist also korrekt, eine Teilsumme aus einer Rechnung mit Eigenbeleg rauszuziehen und die Vorsteuer zu ziehen?

Matthias
Hallo Matthias,

Ich hatte es übersehen, dass du zur Umsatzsteuer optierst. Ich hatte bisher für eine Freiberuflerin die EÜR gemacht und bei ihr musste man alles
ohne Umsatzsteuer buchen.
Auch in meiner Arbeit bei einem Steuerberater habe ich noch keinen solchen Fall gehabt.

Generell braucht man zum Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung, die alle erforderlichen Merkmale aufweist.
D.h. der Eigenbeleg müsste den Charakter einer ordnungsgemäßen Rechnung haben.
Also haben wir folgenden Sachverhalt:

Stromanbieter stellt Freiberufler eine Gesamtrechnung aus, die er zunächst gesamt als Privatentnahme verbucht.
D.h. er nimmt die gesamt Rechnung incl. Umsatzsteuer aus seiner wirtschaftlichen Tätigkeit heraus.
Dann müsste der "Privatmann Mattias" dem Unternehmer bzw. Betreiber des Tonstudios wieder eine Rechnung stellen für dessen betrieblichen
Verbrauch, der dann den Vorsteuerabzug machen könnte.
Ok ich verstehe deine Bedenken und das du das anzweifelst.

Was bei dem einen Unternehmer gilt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass das bei einem anderen Unternehmer, der eine andere Rechtsform hat gilt.

Deshalb ist es immer besser, du notierst dir die Quelle, wo du das gelesen hast, was in einem anderen Fall steuerlich abgesegnet wurde.

Es bleibt dir natürlich überlassen auf den Vorsteuerabzug zu verzichten und das ohne Mwst. zu erfassen.

Werde nochmal für dich recherchieren und wenn ich fündig geworden bin dir schreiben.
Alternativ hast du auch die Möglichkeit das nochmals mit anderem Stichwort in Foren zu stellen, damit dir mehr Nutzer antworten.
Alternativ kannst du auch einen Steuerberater fragen, wenn du einen hast.

LG
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